54 Die Angeklagte Z... wurde am ... als einziges gemeinsames Kind ihrer Eltern A. A... und V. B... in Jena als B. A... geboren. A. A... hatte den Vater der Angeklagten im Rahmen eines Aufenthalts in Rumänien, wo sie Zahnmedizin studierte, kennengelernt. Eine längere Beziehung konnten die Eltern der Angeklagten zueinander nicht aufbauen. Sie waren nie miteinander verheiratet. Die Angeklagte hatte zu ihrem Vater, der die Vaterschaft niemals anerkannte, bis zu dessen Tod im Jahr 2000 keinen Kontakt. Die Angeklagte wurde nach ihrer Geburt zunächst von den Großeltern mütterlicherseits in J. betreut, da die Mutter bis Mitte 1975 ihr Studium in Rumänien fortsetzte. Danach lebte die Angeklagte zum Teil zusammen mit ihrer Mutter bei Herrn G. T..., den die Mutter am xx. xx 1975 in Jena heiratete. Beide, also die Mutter und die Angeklagte Z..., nahmen den Nachnamen T... an. Diese Beziehung scheiterte schon nach kurzer Zeit. Die Angeklagte zog Ende 1976 zusammen mit ihrer Mutter wieder zu den Großeltern. Die Ehe ihrer Mutter mit Herrn T... wurde am ... 1977 geschieden. Bald darauf ging die Mutter der Angeklagten eine Beziehung zu Herrn G. Z... ein und heiratete diesen. Die Mutter und die Angeklagte nahmen den Namen Z... an. Die Mutter zog zum Ehemann nach O..., während die Angeklagte ab ihrem dritten Lebensjahr unter der Woche in J. einen Kindergarten besuchte und von der Großmutter betreut wurde. Lediglich die Wochenenden verbrachte sie bei ihrer Mutter und deren damaligem Ehemann. Im Jahr 1979 wurde die Ehe zwischen der Mutter und Herrn Z... geschieden. Da die Mutter an verschiedenen Allergien litt, konnte sie ihrem Beruf als Zahnärztin nicht nachgehen. Sie nahm eine Stelle in der Ökonomieabteilung bei der Firma Zeiss in G. als Buchhalterin an und qualifizierte sich in einem fünfjährigen Fernstudium zur Ökonomin weiter. 1991 wurde der Mutter jedoch gekündigt und sie konnte erst 1996 wieder eine Beschäftigung finden. Von 1979 bis 1996 lebten die Mutter und die Angeklagte Z... gemeinsam in zwei verschiedenen Wohnungen in Jena Es handelte sich dabei von 1979 bis 1985 um ein Ein-Zimmer-Apartment mit Schlafnische in Jena. Von 1985 bis 1996 lebten die beiden Frauen in einer Drei-Zimmer-Wohnung in Jena. Diese Wohnung wurde im Sommer 1996 zwangsgeräumt, weil die Mutter der Angeklagten die Miete nicht mehr bezahlte. Übergangsweise wohnte die Angeklagte zunächst wieder bei ihrer Großmutter und zog dann noch im Herbst 1996 in die Wohnung der Familie ihres damaligen Freundes U. B... um. Im Januar 1997 bezog die Angeklagte ihre erste eigene Wohnung in der Sch.straße in Jena, die sie bis zur Flucht im Januar 1998 nutzte. 55 Die Angeklagte wurde im Jahr 1981 altersgerecht eingeschult. Nach der vierten Klasse besuchte sie die "J.-W.-v.-G."Oberschule, die sie nach der 10. Klasse, also im Jahr 1991, abschloss. ... Nach ihrem Schulabschluss konnte sie keinen Ausbildungsplatz in ihrem Wunschberuf "Kindergärtnerin" finden. Die Angeklagte Z... arbeitete sodann vom XX. XX 1992 bis zum XX. XX 1992 als Malergehilfin bei der Jugendwerkstatt der Stadt J.. Zum XX. XX 1992 begann sie bei der Firma Gartenbau L... in der Nähe von J. eine Ausbildung zur Gärtnerin für den Gemüseanbau. Trotz dieser Fachrichtung der Ausbildung hoffte die Angeklagte, sie könne sich in dem Lehrberuf kreativ, im Sinne einer künstlerischfloristischen Tätigkeit, mit Blumen betätigen. Dies war aber zu ihrer Enttäuschung dann in der Praxis nicht der Fall, weil sie entsprechend der Fachrichtung Gemüseanbau hauptsächlich mit Feldarbeit und Arbeiten im Gewächshaus betraut wurde. Die Ausbildung schloss die Angeklagte am XX. XX 1995 mit einem "befriedigenden" Ergebnis erfolgreich ab. Eine Arbeitsstelle in ihrem erlernten Beruf fand die Angeklagte nicht, sondern war im Zeitraum vom XX. XX 1996 bis zum XX. XX 1997 im Rahmen einer ABM-Maßnahme erneut als Malerhelferin tätig. In der gesamten Phase der Flucht (1998–2011) ging die Angeklagte keiner entgeltlichen Erwerbstätigkeit nach. 56 Im Alter von circa 15 Jahren lernte die Angeklagte M. R... ihren ersten Freund und ersten Sexualpartner, kennen. Dieser war damals etwa 20 Jahre alt. Er lebte von Diebstählen, an denen sich die Angeklagte ebenfalls beteiligte. Nach der Trennung von M. R... ging die Angeklagte – im Jahr des Besuchs der Abschlussklasse, also 1990 oder 1991, – eine Beziehung mit dem verstorbenen U. M... ein, den sie schon länger aus der Clique aus dem Wohngebiet kannte. An ihrem 19. Geburtstag, ..., lernte sie U. B... kennen und verliebte sich in ihn. U. M... ging im April 1994 zur Bundeswehr. Sie trennte sich von ihm und blieb ihm freundschaftlich verbunden. Sie ging eine Beziehung mit U. B... ein, die bis zu dessen Tod am 04. November 2011 bestand. Das Verhältnis der Angeklagten zu ihrer Mutter wurde ab Anfang der neunziger Jahre zunehmend schlechter. Mit dem

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