112 Gegen Ende des Jahres 1996 planten die Angeklagte Z... sowie U. M... und U. B... je eine Briefbombenattrappe mit Drohbriefen an die Polizei, an die Stadtverwaltung Jena und an die Thüringer Landeszeitung zu schicken. Ziel war wiederum, Angst und Schrecken bei den Repräsentanten des Staates und den Adressaten der Briefbomben zu verbreiten. U. B... präparierte ein Briefkuvert mit einer Styroporplatte, in die Aussparungen geschnitten waren. In diese Aussparungen wurden pro Brief eine Batterie und Knetmasse eingearbeitet, um dem Brief den äußeren Anschein einer funktionsfähigen Briefbombe mit Sprengstoff und Batteriezündung zu geben. Jedem Brief war, was die Angeklagte Z... sowie U. M... und U. B... vereinbart hatten, ein Drohschreiben beigelegt, auf dem sich Hakenkreuze und Sigrunen befanden. Wie zuvor abgesprochen, übernahm es die Angeklagte Z..., die drei Briefbombenattrappen zur Jahreswende 1996/1997 den Empfängern durch Einwurf in den Postkasten oder als Postsendung zukommen zu lassen. Der Briefbombenattrappe vom 31. Dezember 1996 an die Lokalredaktion der Thüringer Landeszeitung war ein Schreiben mit folgendem Text beigelegt: "Von Lüge und Betrug haben wir genug! Das wird der letzte Scherz jetzt sein ab 97 haut es richtig rein!!!" Der Briefbombenattrappe vom 02. Januar 1997 an die Stadtverwaltung Jena war folgender Text beigefügt: "Mit Bomben-Stimmung in das Kampfjahr 97, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Dieses Jahr kommt Dewes dran!!!" Der Briefbombenattrappe an die Polizeidirektion Jena vom 02. Januar 1997 war folgendes Schreiben beigelegt: "Mit Bomben-Stimmung in das Kampfjahr 97, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Dieses Jahr kommt Bubis dran!!!" 113 Im Frühjahr 1997 entwickelte der Mitangeklagte C. S... großes Interesse an der rechten Szene. Auch er vertrat rechtsradikale Ansichten und war insbesondere gegen Ausländer, Juden und auch den "Staat" in der existierenden Organisationsform eingestellt. Auf seine Bitte hin machte ihn der Zeuge Ch. K... mit den Angehörigen der rechten Szene in Jena bekannt. Dadurch lernten ihn auch die Angeklagten B. Z... und R. W... sowie U. M... und U. B... kennen. 114 Im Laufe der ersten Hälfte des Jahres 1997 fassten die Angeklagte Z... sowie U. M... und U. B... einen zweigliedrigen Plan. Sie wollten einerseits aus rassistischen, antisemitischen und staatsfeindlichen Motiven ihre künftigen Aktionen weiterhin mit Bombenattrappen durchführen. Andererseits planten sie aber zusätzlich, sich parallel dazu mit Gegenständen und Materialien auszustatten, die sie in die Lage versetzen würden, mit Aussicht auf Erfolg zu versuchen, sprengfähige Bomben zu bauen, die zur Tötung von Menschen geeignet sein würden. 115 Bereits in Ausführung des zweiten Teils dieser Übereinkunft wandte sich U. M... an den Zeugen M... (geborene ...) und bat diesen um die Beschaffung von Sprengstoff. Der Zeuge M... konnte über seinen Bekannten, den Zeugen W..., ein Paket in der Größe eines kleinen Schuhkartons mit Sprengstoff des Typs TNT besorgen, das er an U. M... übergab. Die Angeklagte Z... sowie U. M... und U. B... stellten in der Folgezeit fest, dass sich der erworbene Sprengstoff nicht zur Explosion bringen ließ. U. M... wandte sich deshalb erneut an den Zeugen M... und bat diesen um Informationen, wie der Sprengstoff zur Explosion gebracht werden könnte. Der Zeuge M... fragte daraufhin bei seinem Lieferanten nach und erfuhr von diesem, dass hierfür ein Zünder benötigt werde, den er aber nicht liefern könne. Beides teilte der Zeuge M... anschließend U. M... mit. 116 Da die Angeklagte Z... sowie U. M... und U. B... mit einer weiteren Aktion auf sich aufmerksam machen und damit nicht noch länger zuwarten wollten, entschieden sie sich in Ausführung des ersten Teils ihrer Übereinkunft, erneut eine Bombenattrappe zum Einsatz zu bringen. Um aber auf ihre erhöhte Gewaltbereitschaft und auf ihre gesteigerte Gefährlichkeit hinzuweisen, beschlossen sie ergänzend, in die zur Verwendung vorgesehene Bombenattrappe einen Teil des bereits erworbenen TNT-Sprengstoffs zu verbauen, ohne dass dieser dort gezündet werden konnte. U. M... und U. B... bauten eine Rohrbombe, in die sie Drähte, Knetmasse, Schwarzpulver und zusätzlich circa 10 Gramm TNT, jedoch ohne Zündauslösevorrichtung, einbrachten. Die Bombe verstauten sie in einem rot lackierten Koffer, den sie mit einem Hakenkreuz versehen hatten. Diesen Koffer mit der nicht zündfähigen Rohrbombe legten sie dann entsprechend dem gemeinsamen Plan am 02. September 1997 auf dem Theatervorplatz in Jena ab. Mit der Bombenattrappe wollten sie Angst und Schrecken in der Bevölkerung verbreiten und dadurch eine gesteigerte Verunsicherung der Repräsentanten des von ihnen abgelehnten staatlichen Systems hervorrufen. 117 Die Angeklagte Z... sowie U. M... und U. B... verfolgten in der Folgezeit ihr Vorhaben weiter, sich funktionsfähige Bomben zu verschaffen. Nachdem sie jedoch keine Möglichkeit fanden, sich einen professionell gefertigten Zünder für das TNT zu beschaffen, entschieden sie sich dafür, sowohl die Bomben als auch die Zündvorrichtungen selbst herzustellen. In der von der Angeklagten Z... angemieteten Garage "A. d. Kl. Nr. X" in J. richteten sie sich eine Werkstatt ein und versuchten dort, ihren Plan in die Tat umzusetzen, Trotz vielfältiger Versuche blieben ihre Bemühungen, eine funktionsfähige Rohrbombe herzustellen, bis Dezember 1997 erfolglos. Nachdem die Angeklagte Z... sowie U. M... und U. B... bis gegen Ende des Jahres 1997 keine funktionsfähige Bombe

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