nach seiner Teilnahme an der sogenannten HO.GE.SA Demonstration am 26.10.2014 in Köln. Aufgrund einer politischen Aktion, bei welcher Plakate mit dem Foto des Angeklag- ten an verschiedenen Stellen der Kasseler Nordstadt angebracht wurden, auf welchen er als "Nazi" verunglimpft wurde und welche auch an seinem Arbeitsplatz angebracht waren, beendete der Angeklagte dieses Arbeitsverhältnis. Der Angeklagte betreibt mehrere Internetseiten auf dem sozialen Netzwerk facebook. Im hier gegenständlichen Zeitraum vom 03.04.2010 bis 12.11.2014 betrieb er jedenfalls das Profil "Y". Dieses nutzte er zunächst vornehmlich für private Zwecke, später etwa ab Juli 2014 vermehrt auch für politische Zwecke. Am 31. Juli 2014 veröffentlichte der Angeklagte auf seiner öffentlich zugänglichen Internetseite in dem sozialen Netzwerk "facebook" mit dem Profilnamen "Y" folgende Nachricht: "Und sowas findest du ok Frau Merkel, man sollte dicht steinigen du Vieh und dann auch noch im Namen von uns Deutschen den Judenpack Unterstützung anbieten, du kannst den Juden sagen das durch diesen Massenmord an Unschuldigen der Großteil der Deutschen wieder Juden hassen aber richtig, ich schäme mich für unsere Regierung und hoffe das hier bald eine Revolution ausbricht und dem ganzen Deutschen Politpack der Schadel eingeschlagen wird." Darunter waren drei Bilddateien eingefügt. Zunächst ein Foto unbekannter Herkunft, welches ein teilweise von Geröll verschüttetes, mutmaßlich totes Kleinkind im geschätzten Alter von zwei Jahren zeigt, von dem nur noch Kopf, Oberkörper und Arme zu sehen sind und nach dem sich helfende Hände ausstrecken, die Geröll beiseite räumen. Links darunter ein Bild bestehend aus 16 Einzelbildern von ebenfalls mutmaßlich toten Kleinkindern, teilweise mit erkennbaren äußeren Verletzungen. Rechts daneben ein Bild, auf welchem auf dem Boden liegend und teilweise in weiße Tücher gehüllt fünf weitere Kinderleichen zu sehen sind, daneben in trauernder Mine knieend eine Frau, sowie zwei weitere Personen, welche in helfender Haltung über die Leichen gebeugt knien. Der Angeklagte wollte durch diese Äußerung seine gesteigerte Ablehnung gegenüber einerseits Juden, andererseits der in Deutschland die Politik- und Parteienlandschaft dominierenden Politprominenz zum Ausdruck bringen und jedenfalls in empfänglichen Kreisen die Neigung zu Rechtsbrüchen gegenüber den bezeichneten Gruppen verstärken. Als Antwort auf diesen post schrieb einen facebook Nutzer mit dem Alias G: " Hangt sie am Brandenburger Tor auf, diese miese Ratte. " Der Angeklagte hatte den Zugang zu dem Profil "Y" sowohl vor als auch nach dieser Nachricht durchgängig genutzt: Am 08.05.2016 bedankte sich der Nutzer für zahlreiche Geburtstagsglückwünsche anderer facebook-Nutzer auf dem Profil. Der Angeklagte hat am XX Geburtstag. Bereits am X.2016 war auf dem Profil ein Lichtbild einer Torte veröffentlicht worden mit der Nachricht " Danke Schatz " Am 06.11.2014 wurde das Profilbild geändert. Das neue Bild ist ein aus kurzer Entfernung geschossenes Lichtbild ("Selfie") des Angeklagten. - Seite 2 von 7 -

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