BGH, Urteil vom 05.04.1973 – IX ZR 181/70OLG Koblenz01.02.1968 BeckRS 1973, 31388915 BGH, Urteil vom 05.04.1973 – IX ZR 181/70OLG Koblenz01.02.1968 Titel: BGH: Urteil vom 05.04.1973 - IX ZR 181/70 Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 5. April 1973 Pohl, Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Zorn, Henkel, Fuchs und Portmann für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 9. Zivilsenats - Entschädigungssenats - des Oberlandesgerichts Koblenz vom 1. Februar 1968 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Von Rechts wegen Die 1915 im Gebiet der späteren Tschechoslowakei geborene Klägerin trug ab November 1941 den Judenstern und lebte von Mai 1944 bis zur Befreiung im Januar 1945 in den slowakischen Wäldern versteckt. 1948 wanderte sie in die USA aus. Seit 1954 besitzt die deren Staatsangehörigkeit. Die Klägerin verlangt Entschädigung wegen Schadens an Körper oder Gesundheit. Im behördlichen Verfahren hat sie nur die Zubilligung eines Heilverfahrens wegen eines vorübergehenden körperlichen Erschöpfungszustandes bis Ende 1948 erreicht. Klage und Berufung sind erfolglos geblieben. Mit der Revision verfolgt die Klägerin ihren Entschädigungsanspruch weiter. Das beklagte Land ist in der Revisionsinstanz nicht vertreten. Die Revision ist begründet. I. 1. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1973-N-31388915 1 von 3 4/8/2023

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