81 · 20 Sprengkörper 82 · 1 Übungshandgranatenzünder. 83 cc) Pistole des Herstellers Manufacture d´Armes des Pyrénées Francaises 84 Spätestens am 22. Januar 2017 verschaffte sich der Angeklagte eine weitere Waffe, eine Pistole des Herstellers Manufacture d´Armes des Pyrénées Francaises (M.A.P.F.), Modell Rr, Kaliber 7,65 mm Browning, Selbstlader Halbautomat mit passendem Magazin mit einer Kapazität für neun Patronen, bei der aus dem Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomat). Lauf und Verschluss der M.A.P.F. sind kürzer als 30 cm und ihre kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge überschreitet 60 cm nicht (Kurzwaffe). Er brachte diese Waffe am 22. Januar 2017 zum Flughafen in Wien-Schwechat/Österreich und versteckte sie dort - in einem Tuch eingewickelt - in einem Putzschacht einer Toilettenanlage im Transitbereich zwischen Gate A und Gate C. Die Pistole war voll funktionsfähig und mit sieben Schuss Munition geladen. Sechs Patronen befanden sich im Magazin, eine Patrone im Patronenlager der Schusswaffe. 85 Am 3. Februar 2017 reiste der Angeklagte mit dem Flugzeug von München nach Wien, um die Waffe wieder an sich zu nehmen und sie nach Straßburg zu transportieren. Als er diese am selben Abend dem Putzschacht entnehmen wollte, wurde er vorläufig festgenommen, da die Pistole bereits am 24. Januar 2017 von Mitarbeitern eines Wartungsunternehmens gefunden und dieses Versteck sodann von den österreichischen Polizeibehörden alarmgesichert worden war. Der Angeklagte wurde noch in derselben Nacht wieder aus dem österreichischen Polizeigewahrsam entlassen. 86 dd) Umgang mit Munition und Sprengkörpern nach der vorläufigen Festnahme in Wien 87 Nach der vorläufigen Festnahme in Wien entschied sich der Angeklagte, die oben unter A II 1 a) bb) bezeichnete Munition und Sprengkörper an einen anderen Ort zu verbringen, weil er nunmehr Angst vor Entdeckung hatte. Deshalb bat er zunächst den mit ihm befreundeten Zeugen D, diese Gegenstände in Besitz zu nehmen, was dieser jedoch ablehnte. Der Angeklagte versteckte sie daraufhin in einem Heizungsraum des Rudervereins1 e.V., wo er sie aber auf Bitte des Zeugen D - der ebenfalls Vereinsmitglied war und den Verein schützen wollte - wieder abholte. 88 Der Angeklagte übergab dann dem Zeugen E einige Wochen später - am 13. April 2017 - auch sämtliche, bis dahin in seinem eigenen Keller gelagerte Munition und Sprengkörper, die er in zwei Munitionskisten, einem Pappkarton und einem Farbeimer verpackt hatte. E verbrachte diese Gegenstände nach Stadt14 und bewahrte sie für den Angeklagten in seiner Wohnung im dortigen Studentenwohnheim auf, wo sie bei einer polizeilichen Durchsuchung am 26. April 2017 sichergestellt wurden. 89 b) Anschlagsplanung 90 Der Angeklagte hat eine seit Jahren verfestigte völkisch-nationalistische, rassistische und demokratiefeindliche Gesinnung. Er hatte und hat eine besondere Abneigung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens, denen er verbunden mit verschwörungstheoretischen Gedanken - den Wunsch nach einer "Weltherrschaft des Zionismus" unterstellt. Er meint, zur Erreichung dieses Ziels wirkten Medien und staatliche Institutionen zusammen. Dabei ist er der Überzeugung, der "Zionismus" führe einen systematischen Rassenkrieg, in welchem Millionen von Migranten nach Deutschland verbracht würden, wodurch es zu einer "Vermischung der Rassen" und letztlich zu einer "Auslöschung der deutschen Rasse" käme. Verantwortlich für diese von ihm wahrgenommene vermeintliche "Zersetzung der deutschen Nation" machte der Angeklagte insbesondere hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, die sich aus seiner Sicht zu flüchtlingsfreundlich engagierten. Der Angeklagte lehnte etablierte demokratische Wege zur Veränderung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse ab und war der Auffassung, das politische System der Bundesrepublik Deutschland sei "verlogen". 91 Bereits im Jahr 2007 - als 18-jähriger Schüler - strebte der Angeklagte aus dieser Haltung heraus nach einer radikalen Veränderung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse. Dabei sah er sich schon zu diesem Zeitpunkt in der Rolle desjenigen, der eine Änderung herbeizuführen habe, und überlegte aus diesem Grund, in die Bundeswehr einzutreten, dort eine hohe Position zu erreichen und schließlich einen Militärputsch zu organisieren. Diese Überlegungen beschäftigten ihn auch in den folgenden Jahren, in denen er Soldat bei der Bundeswehr war und daran arbeitete, dort Karriere zu machen. Er begann aber auch, darüber nachzudenken, auf welchen anderen Wegen er dazu beitragen könne, das deutsche Volk

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