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Die Frage, ob es sich bei dem Gewehr G3 um eine militärische vollautomatische oder um eine zivile halbautomatische
Version gehandelt habe, hat der Angeklagte nicht beantwortet.
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Auch auf die Frage, ob eine oder mehrere dieser Schusswaffen aus den Beständen der Bundeswehr stammen, hat er
erklärt, er wolle dazu nichts sagen.
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(bb) Zur M.A.P.F.
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Der Angeklagte hat eingeräumt, die Waffe M.A.P.F. am 22. Januar 2017 in der Toilette versteckt zu haben und am 3.
Februar 2017 nach Wien geflogen zu sein, um die Waffe wieder an sich zu nehmen. Weitere Angaben zum Geschehen
in Wien hat er nicht gemacht, jedoch zu Beginn der Hauptverhandlung angegeben, er halte an seiner Einlassung fest,
die er unmittelbar nach der Festnahme bei dem Stadtpolizeikommando Schwechat in Wien gemacht habe, die auch
seinen Angaben entsprächen, die er bei der Bundeswehr und beim MAD gemacht habe. Dort hatte der Angeklagte
behauptet, er sei wegen des "Balls der Offiziere" nach Wien gekommen. Die Waffe habe er am Vorabend des
Rückflugs von Wien nach Stadt20/Schweiz - also am 21. Januar 2017 - beim Urinieren in einem Gebüsch gefunden.
Erst am Flughafen sei sie ihm wieder eingefallen. Er habe dann am Flughafen nach einem Versteck gesucht und die
Putzklappe auf der Toilette gefunden. Er habe ein Foto von dem Versteck in der WhatsApp-Gruppe "Ball der Offiziere
2016" hochgeladen, um die Waffe wiederzufinden.
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Der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung angegeben, seine Schilderungen in der E-Mail, die er am 8. Februar 2017
an den vormaligen Wehrdisziplinaranwalt U gesendet hatte, sowie in dem dieser E-Mail als Anhang angefügten
Schreiben, seien zutreffend. In diesem Schreiben sowie bei seiner Vernehmung beim Stadtpolizeikommando
Schwechat nach seiner Festnahme am 3. Februar 2017 und bei der Vernehmung bei der Bundesehr am 8. Februar
2017 hatte der Angeklagte angegeben, er habe am 20. Januar 2017 mit nicht näher benannten Kameraden in der
Wiener Hofburg am "Ball der Offiziere" teilgenommen. Die Feierlichkeit habe er am nächsten Morgen gegen 4:00 Uhr
verlassen und sei in sein Hotel, das im ... Bezirk der Stadt Wien gelegen habe, gegangen. Am 21. Januar 2017 habe er
gegen 17:00 Uhr - noch verkatert von der Nacht zuvor - das Wiener "Café X" besucht und dort Bier getrunken. Nachdem
im Laufe des Abends weitere Kameraden dazugekommen seien, habe man sich in eine Bar in der Nähe des Cafés
begeben und sich auf dem Weg dorthin einer Gruppe von Studenten angeschlossen. Da er während dieses Wegs habe
urinieren müssen, sei er an ein kniehohes Gebüsch herangetreten. Beim Urinieren habe er infolge eines leichten
Glitzerns die Handfeuerwaffe wahrgenommen, sie aufgehoben, ihren Ladezustand festgestellt und sie daraufhin
gesichert in die Innentasche seiner Jacke gesteckt. Anschließend habe er sich zurück zur Gruppe begeben, mit der er
lauthals Gespräche geführt und Whiskey getrunken habe, sodass er den vorherigen Fund schnell vergessen habe. Am
22. Januar 2017 - dem Tag seiner geplanten Abreise - habe er sich erst kurz vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen
daran erinnert, dass sich die Waffe immer noch in seiner Jacke befunden habe. Daraufhin habe er, weil er aufgrund des
baldigen Abflugs nach Stadt20/Schweiz in zeitlicher Eile gewesen sei und den Flug - aus seiner Sicht - mit Sicherheit
verpasst hätte, wenn er die Pistole der Polizei übergeben hätte, einen Ort gesucht, um sich der Waffe zu entledigen. Da
es ihm zu gefahrenträchtig erschienen sei, die Waffe einfach in einem Mülleimer zu entsorgen, habe er sich
entschieden, sie in der am Gate "C" gelegenen Toilettenanlage, dort hinter einer kleinen in der Wand verbauten Luke,
zu deponieren. Auf entsprechende Nachfrage habe er seinem Begleiter Vorname2 L von dem Geschehnis erzählt und
sei dann mit ihm nach Stadt20/Schweiz geflogen. Nach einigen unruhigen Nächten habe er sich entschlossen,
persönlich nach Wien zu fliegen, um die Waffe der Polizei zu übergeben. Als er dort am 3. Februar 2017 angekommen
sei und die Toilette erneut aufgesucht habe, sei ihm beim Öffnen der Luke aufgefallen, dass die Pistole verschwunden
sei. Anschließend sei er von der Polizei festgenommen worden. In der E-Mail an U erklärte der Angeklagte dieses
angebliche Verhalten beim Auffinden der Waffe und danach damit, dass es wohl aus einer Mischung zwischen
übermäßigem Alkoholgenuss und einer dem Soldaten natürlicherweise aberzogenen Waffenscheu resultiere.
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(cc) Zu der Munition und den Sprengkörpern
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Der Angeklagte hat eingeräumt, dass sämtliche Munition und Sprengkörper, die in dem vom Zeugen E bewohnten
Zimmer im Studentenwohnheim in Stadt14 sichergestellt wurden, von ihm stammten. Er wisse aus den Akten, was dort
gefunden worden sei. Er habe all dies vorher in seinem Keller in der C-Straße ... in Stadt1 gelagert. 75 % der Munition
sei aber nur Manövermunition gewesen, die zum Üben genommen werde. Da könne es Verbrennungen geben, diese
Munition sei aber nicht letal. Nur das Kaliber 7,62 sei für das Gewehr G3 geeignet und daher von ihm verschießbar
gewesen.
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Angaben dazu, wie er an diese Sachen gekommen sei, hat der Angeklagte nicht gemacht. Er hat lediglich eingeräumt,
dass die Munition von der Bundeswehr stammt.
Er habe in dem Keller des Hauses C-Straße ... in Stadt1 viele Sachen gelagert. Das habe er für den Fall des