Durchsuchung wurden in der Wohnung des Klägers insbesondere drei Patronen des Kalibers
7,62*39 mm, ein Springmesser mit beidseitig geschliffener Klinge und diverse
Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Arzneimittel (u.a. 2.500 mg Boldenon und
3.600 mg Clomifen) sowie in seinem Auto ein Teleskopschlagstock, zwei beidseitig
geschliffene Messer und ein durch das Sanitätsversorgungszentrum Aachen auf den Kläger
ausgestelltes Rezept der Bundeswehr gefunden. Hinsichtlich der genauen Beschreibung
dieser und der weiteren gefundenen Gegenstände, der genauen Auffindeorte sowie der
übrigen Umstände der Durchsuchung wird auf den polizeilichen Durchsuchungsbericht
(Bl. 33 ff. d. BA 1) nebst zugehöriger Lichtmildmappe (Bl. 61 ff. d. BA 4) Bezug genommen.
Am 23. Dezember 2019 leitete die Staatsanwaltschaft L. ein weiteres Ermittlungsverfahren
gegen den Kläger, u.a. wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung, ein.
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Mit Wirkung ab dem 13. Februar 2020 untersagte der nächste Diziplinarvorgesetzte dem
Kläger die Ausübung des Dienstes und beantragte am 18. Februar 2020 unter Verweis auf
die Funde im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung und das laufende Ermittlungsverfahren
wegen versuchter Vergewaltigung die fristlose Entlassung des Klägers.
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Am 27. Februar 2020 nahm die Vertrauensperson hierzu Stellung und hielt eine fristlose
Entlassung des Klägers, der im Kameradenkreis wegen häufigen Fehlens bereits negativ
aufgefallen sei, angesichts der Ermittlungsakte für angemessen.
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Im Folgenden schloss sich der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte dem Antrag auf fristlose
Entlassung des Klägers an.
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Am 2. März 2020 hörte die Beklagte den Kläger zu der beabsichtigten fristlosen Entlassung
an. Er erklärte sich mit der Maßnahme nicht einverstanden und verwies auf eine noch
folgende Stellungnahme, die er jedoch nicht abgab.
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Im April 2020 stellte die Staatsanwaltschaft L. das Ermittlungsverfahren gegen den Kläger
wegen versuchter Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2
StPO ein.
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Im September 2020 teilte der Militärische Abschirmdienst der Beklagten mit, dass auf dem
Handy des Klägers rechtsextremistische Bildinhalte gefunden worden seien. Dabei handle es
sich etwa um Bilder eines Eisernen Kreuzes mit einem Hakenkreuz, um Fotos von Adolf
Hitler mit dem Untertitel „Neger? Die nehm ich als Brennholz“ oder um Bilddateien mit dem
Schriftzug „Habe heut früh unter der Dusche gefurzt und bin fast erstickt… Noch nie habe ich
mich so Jüdisch gefühlt“. Außerdem wurden verschiedene Dateien mit Erkennungszeichen
des Onepercenter-Motorradclubs Gremium MC gefunden. Hinsichtlich der Einzelheiten der
gefundenen Dateien sowie der übrigen Erkenntnisse aus der Handyauswertung wird auf das
Sonderheft „Auswertung Mobiltelefon“ (Bl. 49 ff. d. BA 1) Bezug genommen.
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Am 17. November 2020 erhob die Staatsanwaltschaft L. gegen den Kläger vor dem
Amtsgericht – Strafrichter – in C1.
Anklage u.a. wegen Nötigung, Körperverletzung und
Hausfriedensbruch. Insoweit wurde ihm vorgeworfen, im August 2020 eine Frau bedroht zu
haben, um sie von einem Schwangerschaftsabbruch abzuhalten („Ich prügle Dir das Kind aus
dem Bauch, wenn ich es nicht mit Dir großziehen kann“), in ihre Wohnung eingedrungen zu
sein sowie ihr gewaltsam insbesondere den Kiefer gequetscht zu haben. Im März 2021 teilte
die Staatsanwaltschaft L. mit, dass das Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt
worden sei.
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