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Außerdem hielten Landesverbände der Antragsgegnerin eine Reihe unterschiedlicher Parteiveranstaltungen ab. Dazu
zählen (Rechts-)Schulungen für Mitglieder (Landesverband Hamburg 2018, Landesverband Sachsen-Anhalt 2020),
Vortrags- und Informationsveranstaltungen, etwa zum Thema "Landtagserfahrungen: Umgang mit volksfeindlichen
Parteien" (Udo Pastörs am 30. September 2018 in Wetzlar) oder zum Aufbau von Strukturen der Jungen Nationalisten
(Landesverband Bayern im März 2019), Lieder- (Landesverband Niedersachsen am 17. Februar 2018), Lese(Landesverband Mecklenburg-Vorpommern mit dem Musiker Frank Krämer am 22. Februar 2019, der sein Buch "Werde
unsterblich" vorstellte) oder Zeitzeugenabende (Landesverband Mecklenburg-Vorpommern am 11. August 2018 mit
einem Pfleger von Rudolf Heß unter dem Titel "Mord verjährt nicht!"), Jahresauftaktveranstaltungen (Landesverband
Hamburg in den Jahren 2018 und 2019), Sommersonnenwendfeier am 23. Juni 2018 (durchgeführt vom Unterbezirk
Heide-Wendland, den Jungen Nationalisten sowie den "Düütschen Deerns"), Sommerfeste (Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern am 31. August 2019), Osterfrühstücke in Pirmasens (mindestens fünf Mal organisiert vom
Landesvorsitzenden Rheinland-Pfalz Markus Walter, etwa am 31. März 2018) und ein politisches Grillfest des
Kreisverbands Bamberg am 19. Mai 2018 mit einer Rede des Geschichtsrevisionisten Günter Deckert.
539
Jedenfalls aus der Gesamtschau ergibt sich, dass die Antragsgegnerin zahlreiche Veranstaltungen abhält, um ihre
politische Programmatik zu vermitteln und insbesondere auch Nichtmitglieder für eine Mitgliedschaft zu gewinnen. Dabei
handelt es sich um ein geplantes und qualifiziertes Vorgehen, um die freiheitliche demokratische Grundordnung durch
Verbreitung ihrer verfassungsfeindlichen Programmatik zu beseitigen.
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dd) Die Antragsgegnerin verfügt über Publikationsorgane in Printversionen (1) und digitalen Formaten (2), die von ihrem
Bemühen getragen sind, in der breiten Öffentlichkeit präsent zu sein. Insbesondere die Nutzung der sozialen Medien
und die dortige Werbung um Mitglieder und Unterstützer dokumentieren das "Darauf Ausgerichtetsein" der
Antragsgegnerin im Sinne des Art. 21 Abs. 3 GG. Dadurch wird die Schwelle vom Bekennen verfassungsfeindlicher
Ziele zum Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschritten.
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(1) Die vom Parteivorstand herausgegebene, monatlich erscheinende "Deutsche Stimme" ist das wichtigste
überregionale Medium der Antragsgegnerin. Dabei ist ein Trend der Verlagerung von der Print- zur Digitalversion
festzustellen. Hinzu treten regionale Publikationen. Daneben haben die Antragsteller belegt, dass die einzelnen
Landesverbände der Antragsgegnerin im Jahr 2018 eine hohe Anzahl an Informationsveranstaltungen - zumeist in Form
mobiler Infotische oder der Verteilung von Flugblättern - durchführten, etwa in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Neben der "Deutschen Stimme", die sich 2018
auch mit einem Stand auf der Leipziger Buchmesse präsentierte, erschienen zumindest bis ins Jahr 2019 - örtlich
begrenzt - der Antragsgegnerin zurechenbare Publikationen wie der "Wartburgkreis Bote" und die "Schleswig-HolsteinStimme".
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(2) Von erheblicher und zunehmender Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit der Antragsgegnerin ist der Einsatz
sozialer Medien. Neben den eigenen Web-Adressen ist der Bundesverband der Antragsgegnerin auf Facebook,
YouTube und Twitter (jetzt Plattform X) vertreten. Die öffentlich einsehbaren "Klickzahlen" erreichen teilweise
sechsstellige Werte. Im April 2019 hatte die Seite der Antragsgegnerin auf Facebook 164.376 "Gefällt mir"-Angaben
sowie 156.838 Abonnenten; der YouTube-Kanal "DS-TV" war von 5.978 Personen abonniert und verzeichnete
1.846.515 Aufrufe; auf Twitter hatte die Antragsgegnerin 4.909 Abonnenten und 20.600 Tweets.
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Ein Vergleich mit den Abonnenten- und Aufrufzahlen im August 2023 zeigt, dass die Antragsgegnerin auf Facebook
(141.086 "Gefällt mir"-Angaben und 134.531 Abonnenten) zwar einen leichten Rückgang zu verzeichnen hat. Der Kanal
"DS-TV" auf YouTube hingegen, auf dem mittlerweile 314 Videos veröffentlich wurden, hat sich mit nunmehr 9.930
Abonnenten und 2.450.846 Aufrufen aber als wachsender Kommunikationskanal etabliert. Auch die Aktivitäten auf der
Plattform X (5.815 Abonnenten und 22.931 Tweets) haben zugenommen.
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ee) Die Antragsgegnerin nahm in der Vergangenheit regelmäßig an Wahlen auf den unterschiedlichen politischen
Ebenen teil. Bei der Europawahl 2019 entfielen 0,3 % der abgegebenen gültigen Stimmen auf sie (vgl. Der
Bundeswahlleiter, Europawahl 2019: Endgültiges Ergebnis, Pressemitteilung Nr. 37/19 vom 24. Juni 2019). Bei den
Bundestagswahlen erzielte sie im Jahr 2017 0,4 % (vgl. Der Bundeswahlleiter, Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am
24. September 2017, Heft 3, S. 9) und im Jahr 2021 0,1 % der abgegebenen gültigen Zweitstimmen (vgl. Der
Bundeswahlleiter, Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021, Heft 5 Teil 1, S. 48).
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Auch an Landtagswahlen nahm die Antragsgegnerin in der jüngeren Vergangenheit - allerdings nicht durchgängig - teil.
Bei den Landtagswahlen 2019 erhielt sie in Sachsen 0,6 % und in Thüringen 0,5 % der abgegebenen gültigen Stimmen;
bei der Landtagswahl in Brandenburg stand sie nicht zur Wahl (vgl. Rn. 7).
Auch an den Wahlen der Bürgerschaften in Bremen im Jahr 2019 und in Hamburg im Jahr 2020 nahm die
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