d) festgestellt wurde, dass der vorgenannte Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen
Rechtsanwaltskosten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung herrührt.
2.) Im Übrigen werden das Versäumnisurteil vom 19.04.2023 aufgehoben und die Klage
sowie die Widerklage abgewiesen.
3.) Die durch die Säumnis des Beklagten bedingten Kosten trägt der Beklagte. Im Übrigen tragen der Kläger73 %, der Beklagte 27 % der Kosten des Rechtsstreits.
4.) Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 € vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur fortsetzen, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
Beschluss
Der Streitwert wird auf bis zu 95.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten im Wege von Klage und Widerklage um Unterlassung ehrverletzender Äußerungen sowie um Schadensersatz.
2
Der Kläger ist Rechtsanwalt, Blogger sowie selbsternannter „Journalist“ und „Freiheitsaktivist & Freiheitskämpfer“. Er ist zudem Inhaber zweier Accounts bei X (im Folgenden:
„Twitter“) mit den Nutzernamen @h. sowie @H.USA.
3
Der Beklagte ist Inhaber eines Twitter-Accounts mit dem Nutzernamen @t. .
4
Der Beklagte veröffentlichte auf Twitter im Zeitraum September 2021 bis Oktober 2022
119 Beiträge, die den Kläger betreffen, darunter folgende Tweets:
5
Tweet-
Äußerung des Beklagten
Nr.
mit Datum und Anlage
In Bezug genommener Inhalt (soweit vorgelegt)
„Querdenker sind unterirdisch niveaulose Vollidioten.
Auf „Alles außer Mainstream“ weitergeleitetes
Video von „U.“:
@B.
„Querdenker haben mitgeschossen? Am Arsch!
@B.Dr
Der #Tankstellenmord wird im Netz instrumentalisiert, um gegen Kritiker der Maßnahmen zu
hetzen. Dabei sind eher diejenigen mitschuldig,
die diesen Maßnahmen- Schwachsinn unhinterfragt mitmachen“
1
@R.
@h.“
(21.09.2021 - Anlage K1)
2
„Gut so. @ h. aber besser
wäre es, Sie wegzusperren.
Sie und die anderen Volksverhetzer.“
3
Tweet des Klägers:
„Die Polizei hält Spaziergänger fest und prüft
(04.01.2022 - Anlage K2)
den Verdacht einer verbotenen #Versammlung.
Mit mir wollte #Polizei (mal wieder) nicht sprechen.“
„Der rechtsextreme
Verschwörungsrechtsver-
„Tierarztsprechstunde“ vom 14.01.2022 mit
dem Kläger, E., T. und Dr. L.
dreher @h. gibt wieder alles,
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