Regel nicht ohne Kommentar hierzu in den Fließtext eingefügt und Bücherempfehlungen jedenfalls nicht mit der lapidaren Aufforderung „Besorgt euch mal [...]“ ausgesprochen. Letztlich ist für die Kammer auch nicht verständlich, wieso der Kläger von „ihr deutschen [...] Spasten“ reden sollte. 299 7.) Die zulässige Widerklage unter Ziffer 2.) ist unbegründet, da der Beklagte gegenüber dem Kläger keinen Anspruch auf Ersatz der Beratungskosten in Höhe von 226,10 EUR brutto aus § 826 BGB oder sonstigem Rechtsgrund hat. 300 Mangels Sonderverbindung zwischen den Parteien im Zeitpunkt der Abmahnung sowie mangels eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs auf Seiten des Beklagten kommen als Anspruchsgrundlage für den Ersatz der Erstberatungskosten nur § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB und § 826 BGB in Betracht (vgl. Gloy/Loschelder/Danckwerts/Hasselblatt/Witschel, UWG -HdB, § 52 Gezielte Behinderung, Rn. 180; Grüneberg/ders., 82. Aufl. 2023, BGB § 280 Rn. 27). 301 Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger seine teilweise fehlende Berechtigung zur Abmahnung kannte, wurden vom Beklagten nicht vorgetragen. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich bei den zulässigen Meinungsäußerungen des Beklagten fast ausschließlich um überspitzte Formulierungen handelt, deren Rechtfertigung sich aus erst aus einer Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen der Parteien ergibt. II. 302 1.) Die prozessualen Nebenentscheidungen folgen aus § 92 Abs. 1, 269 Abs. 3, 344, 709 ZPO. 303 2.) Der Streitwert ergibt sich aus der Summe von Klage und Widerklage, nämlich 304 - Klageantrag Ziffer 1: 52.500,00 € (= 21 x 2.500,00 €). Die beiden Unterlassungsklageanträge hin- sichtlich der Bezeichnung des Klägers als „Wixer“ und gleichbedeutend „Wixxer“ wurden dabei nur einmal mit 2.500,00 € bewertet. 305 - Klageantrag Ziffer 2: 7.500,00 € (= 3 x 2.500,00 €) - Klageantrag Ziffer 3: 25.000,00 € - Widerklageantrag Ziffer 1: 1.000,00 € - Widerklageantrag Ziffer 2 (alt): 1.250,12 €. - Widerklageantrag Ziffer 2 (neu): 226,10 €. 3.) Die Kostenquote ergibt sich aus der Berechnung 23.714,99 € / 89.478,63 €. - Seite 39 von 39 -

Select target paragraph3