staatliche Akteure als Demonstranten verkleidet hätten, um auf diese Weise zu den Ausschreitungen beizutragen. Durch die Bezeichnung auch des Klägers als „Verschwörungsidiot“ wurde mithin ausgedrückt, dass dieser derart abstruse Theorien vertritt, dass von einer psychischen Erkrankung auszugehen sein muss, weil kein gesunder Menschenverstand auf eine derartige Idee kommen würde. 197 Das sachliche Anliegen des Beklagten, darauf hinzuweisen, dass vom Kläger regelmäßig an Absurdität nur schwer zu übertreffende Behauptungen nun auch in größerer Dimension verbreitet werden, trat nicht völlig in den Hintergrund, mag die Formulierung als „Idiot“ auch überspitzt sein. Auch eine solche überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung allerdings für sich genommen noch nicht zur Schmähung (BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017 – 1 BvR 2973/14, NJW 2017, 1460 - rechtsextreme Idioten). 198 Auch dieser Tweet des Beklagten kann noch als adäquate Reaktion auf die aufgestellten Behauptungen des Klägers gesehen werden. Wer ohne jegliche Anhaltspunkte und fern jeglicher Realität behauptet, dass die gewalttätigen Ausschreitungen in Brüssel, die gerichtsbekannt zu erheblichem Sachschaden und verletzten Polizeibeamten geführt haben, von staatlichen Akteuren, herbeigeführt worden seien, muss sich aufgrund der Absurdität dieser These pointiert entgegenhalten lassen, ein „Verschwörungsidiot“ zu sein. Die in dieser Behauptung des Klägers zum Ausdruck kommende Menschenverachtung rechtfertigt dabei die stark abwertende Bezeichnung als „Idiot“. 199 ee) Tweet-Nr. 13 (“Demokratiefeind“) 200 Feind ist das Gegenteil von Freund und meint laut Duden jemanden, der für eine Person oder einen Gegenstand - hier die Volksherrschaft - eine Bedrohung darstellt. 201 Im vorliegenden Fall bezog sich die Äußerung des Beklagten vom 01.05.2022 auf die Ankündigung zu einer bevorstehenden Querdenker-Demonstration in Frankfurt am Main (vgl. erneut Anlage K11). Durch die Bezeichnung des Klägers als „Demokratiefeind“ wurde folglich ausgedrückt, dass dieser die Staatsform der Volksherrschaft ablehnt. Der ehrverletzende Inhalt dieser Äußerung folgt daraus, dass damit im Umkehrschluss behauptet wird, dass die Person eine Herrschaft von einem oder wenigen bevorzugt. 202 Unstrittig und gerichtsbekannt lehnt die Querdenker-Bewegung seit ihrer Gründung einen Großteil der Maßnahmen gewählter Entscheidungsträger ab, widersetzt sich diesen durch Wort und Tat in teils rechtswidriger Weise und delegitimiert diese durch die Verbreitung von Falschinformationen und Verschwörungsmythen. 203 Unstrittig und gerichtsbekannt wurden und werden zudem derartige Veranstaltung von Rechtsextremen unterschiedlicher Art unterwandert. Unstrittig und gerichtsbekannt schlägt der auf derartigen Veranstaltungen gesäte Hass teils unmittelbar in Gewalt insbesondere gegen Pressemitarbeiter und Polizeibeamte um. Ebenfalls unstrittig hat auch der Kläger zu der konkreten Versammlung in Frankfurt am Main am 25.06.2022 aufgerufen. 204 Dass sachliche Anliegen des Beklagten, dem Kläger vor Augen zu führen, dass die von ihm verbreiteten Falschinformationen, Verschwörungsmythen und antisemitischen Narrative zu ausschweifender Gewalt führen würden, trat nicht völlig in den Hintergrund. - Seite 29 von 39 -

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