93 1. Kriminelle Vereinigung 94 2. Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung 95 a. Angeklagter C. 96 b. Angeklagter F. 97 c. Angeklagter H. 98 II. Volksverhetzung 99 III. Konkurrenzen 100 D. Strafzumessung 101 I. Angeklagter C. 102 1. Strafrahmen 103 2. Konkrete Strafzumessung 104 3. Gesamtstrafenbildung 105 II. Angeklagter F. 106 1. Strafrahmen 107 2. Konkrete Strafzumessung 108 3. Gesamtstrafenbildung 109 III. Angeklagter H. 110 1. Strafrahmen 111 2. Konkrete Strafzumessung 112 3. Gesamtstrafenbildung 113 4. Strafaussetzung zur Bewährung 114 E. Einziehung 115 I. Angeklagter C. 116 II. Angeklagter F. 117 F. Kostenentscheidung 118 A. Feststellungen 119 I. Persönliche Verhältnisse der Angeklagten 120 1. Der Angeklagte C. 121 Der heute 38 Jahre alte Angeklagte C. wurde in I. als Kind irakischer Eltern christlichen Glaubens geboren und hat einen vier Jahre jüngeren Bruder. Die Eltern des Angeklagten C. waren wenige Jahre vor seiner Geburt nach Deutschland immigriert. Im Jahr 1994 wurde die Familie eingebürgert. 122 Der Angeklagte C. besuchte ab dem Jahr 1994 das Bischöfliche Gymnasium in I. Während der Gymnasialzeit zog die Familie in die niederländische Stadt H.1, von wo aus der Angeklagte weiterhin das Gymnasium in I. besuchte, das er im Jahr 2003 mit dem Abitur abschloss. Im Anschluss bemühte er sich zunächst erfolglos um einen Ausbildungsplatz im ITund Grafikdesignbereich. Ab dem Jahr 2004 nahm er ein Studium der Informations- und Kommunikationstechnologie und des Multimediadesigns an einer Fachhochschule im niederländischen I.1 auf. Nebenher arbeitete er seit dem Jahr 2006 als "Multimedia-Lab-Manager" an einer ebenfalls in I.1 gelegenen Fernuniversität. Er befasste sich unter anderem mit Web-Design, Programmiertätigkeiten, Videobearbeitung und Grafikdesign. Im Jahr 2009 beendete er sein Studium mit dem Abschluss "Bachelor of Information and Communication Technology, Communication and MultiMediaDesign" und erhielt eine Festanstellung als "Multimedia-Lab-Manager". 123 Während seines Studiums kam es in der Familie zu Spannungen, die im Jahr 2010 in einem körperlichen Angriff des Angeklagten gegen seine Eltern gipfelten. Der Angeklagte befand sich deswegen von Ende September bis Anfang November 2010 in den Niederlanden in Untersuchungshaft. Nach seiner Entlassung lebte er alleine in einem kleinen baufälligen Haus in I.1, das er kurz vor seiner Festnahme erworben hatte. Von 2011 bis 2014 unterzog er sich einer psychologischen Behandlung und war krankgeschrieben. Seit Anfang 2014 gilt er wegen einer zu Unrecht attestierten paranoiden Schizophrenie in den Niederlanden als arbeitsunfähig und bezieht dort eine monatliche Frührente in Höhe von etwa 1.700 EUR netto. Spätestens seit 2014 zog sich der Angeklagte C. zunehmend zurück und verbrachte seine Zeit überwiegend im Internet.

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