368 Ist seine schlimme Gier nach Geld. [...] 369 Drum hört Ihr Leute weit und breit: 370 ,Trau keinem Fuchs auf grüner Heid 371 Und keinem Jud bei seinem Eid!‘" 372 "Ein Kämpfer durfte uns erstehn 373 Im deutschen Gau der Franken. 374 Ihm müssen wir es danken, 375 Daß kerngesund bleibt unser Land 376 Und frei von jüdischem Bestand!" 377 "Nun wird es in den Schulen schön; 378 Denn alle Juden müssen gehn, 379 Die Großen und die Kleinen. 380 Da hilft kein Schrein und Weinen 381 Und auch nicht Zorn und Wut 382 Fort mit der Judenbrut!" 383 "Des Führers Jugend 384 Die Jugend, die echt deutsch sich nennt, 385 Zur Hitlerjugend sich bekennt. 386 Dem Führer will sie leben. 387 Der Zukunft gilt ihr Streben. [...] 388 Die Juden, die verachten sie. 389 Die sind nicht ihresgleichen: 390 Drum müssen sie auch weichen!" ( ). 391 cc. Kategorie "Audiodateien" 392 Audiodatei "Blut muss fließen" (Fall 128 der Anklage) 393 Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt zwischen August 2016 und September 2019 lud der Angeklagte C. die Audiodatei mit dem rechtsextremistischen Lied "Blut muss fließen" der Rechts-Rock Gruppe Tonstörung auf der Sidebar in der Kategorie Audiodateien hoch. Der Angeklagte C. hatte diese Audiodatei bereits am 20. Juni 2016 in den Goyim-Foren auf Facebook verbreitete und sich dort mit dem Angeklagten C. darüber ausgetauscht, dass dieses Lied nicht oft genug eingestellt werden könne. 394 Das etwa zwei Minuten lange Lied enthält folgende Strophe: 395 "Wetzt die langen Messer auf dem Bürgersteig, 396 lasst die Messer flutschen in den Judenleib. 397 In der Synagoge hängt ein schwarzes Schwein, 398 in die Parlamente schmeißt die Handgranate rein. 399 Zerrt die Konkubine aus dem Fürstenbett, 400 schmiert die Guillotine mit dem Judenfett." 401 Der Refrain lautet: 402 "Blut muss fließen, knüppelhageldick, 403 und wir scheißen auf die Freiheit dieser 404 Judenrepublik ( )." 405 dd. Kategorie "Videos" 406 Die GPD-Sidebar-Kategorie "Videos" befüllten die Angeklagten F. und C. gemeinsam mit zahlreichen judenfeindlichen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten, unter anderem mit folgenden Video-Dateien: Video "Es war einmal", Upload des Angeklagten F. vom 5. Juli 2018 (Fall 130 der Anklage)

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