- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 12.03.1970 – IX ZR 13/68LG München; OLG München09.03.1967 BeckRS 1970, 31385006 BGH, Urteil vom 12.03.1970 – IX ZR 13/68LG München; OLG München09.03.1967 Titel: BGH: Urteil vom 12.03.1970 - IX ZR 13/68 Normenkette: § 7 Abs. 3 BEG Amtlicher Leitsatz: Bei der Rückforderung bewirkter Leistungen handelt es sich um eine gegenüber der Entziehung des Anspruchs (§7 Abs. 2) selbständige Ermessensentscheidung. Sie erfordert die Abwägung aller Zwecke der Ermächtigung und der besonderen Umstände des Falles. Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 12. März 1970 Pohl, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 26. Februar 1970 unter Mitwirkung der Bundesrichter Dr. Graf, Maaß, von der Mühlen, Dr. Woesner und Henkel für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 19. Zivilsenats (Entschädigungssenats) des Oberlandesgerichts München vom 9. März 1967 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Von Rechts wegen Der Vater der 1936 geborenen jüdischen Klägerin beantragte im Dezember 1949 in ihrem Namen Entschädigung für Ghettoaufenthalt in Warschau von Juni 1940 bis Juli 1942. Die Behörde hielt 21 Monate Freiheitsentziehung für glaubhaft und bewilligte im Juni 1950 3.150 DM Entschädigung. Unter Anrechnung von 500 DM Vorleistungen zahlte sie alsbald 1.075 DM. Am 15. August 1950 trat http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31385006 1 von 4 6/7/2022

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