zum Ausangebot gemacht, sondern auch ausdrücklich oder sinngemäß bezahlen zu Preise ene zugelass als höhere sie druck gebracht haben, daß kann gten Angekla der g Handlun der ter scharak Versuch dem reit seien. An n H., es auch nichts ändern, daß sie das Angebot z. T. nicht dem Eheman nur kann en Verhalt ganze Das sondern dessen Ehefrau gemacht haben. Ehebeiden mit r entwede gten Angekla die dahin verstanden werden, daß leuten gleichmäßig verhandeln wollten oder aber ihr Angebot an die Ehefrau machten, damit diese es bei der Rückkehr des Ehemannes diesem weitergab und unterstützte. 23. 1. KRD Nr, 38 Abschn. II Art. I Ziff. 2: Mißhandlung von ausländischen Zwangsarbeitern ist völkerrechtswidrig; der Angeklagte ist als Hauptschuldiger einzustufen. 2. KRG Nr. 10 Art. II lc: Schwere arbeitern ist Verbrechen strafe erfordert. la Strafsenat. Mißhandlung von Zwangs- gegen die Menschlichkeit, das Zuchthaus- Urteil vom 27. April 1951 — la Zst. 16/51 — Ausden Gründen: Durch Urteil der Großen Strafkammer nach’ Befehl Nr. 201 des Landgerichts in N. vom 2. Mai 1950 ist der Angeklagte wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu einer Zuchthausstrafe von 1 Jahr verurteilt. worden. Ferner wurde der Angeklagte als Belasteter gemäß Abschn. II Art. III A I, Zif.2 der KRD Nr.38 eingestuft und gegen ihn gemäß Art.IX Ziff.1 der KRD Nr. 38 1 Jahr Gefängnis verhängt. Weiter sind ihm die Sühnemaßnahmen der KRD Nr. 38 Art. IX Ziff. 3 bis 9 auferlegt - worden. Das angefochtene Urteil stellt fest: Der Angeklagte gehörte von 1925 bis 1931 der NSDAP an. Er war von 1936 bis 1945 bei der Firma Schüler — Motoren in Berlin als Lagerverwalter beschäftigt. Ihm unterstanden einige jüdische und einige osteuropäische Zwangsarbeiter. Diesen meist schwachen Zwangsarbeitern legte er körperlich sehr schwere Arbeit auf; so mußten sie schwere Panzermotoren transportieren. Der Angeklagte hat darüber hinaus die Zwangsarbeiter geschlagen. Der jüdische Zwangsarbeiter P. hat den Zeugen Z. und N. gegenüber erklärt, die Behandlung durch den Angeklagten nicht länger aushalten zu können. Einige Zeit später hat sich P. das Leben genommen. 159

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