VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.09.2023 - 4 L 1374/23
Fundstelle
Hochschulrecht
openJur 2023, 8876
Verwaltungsrecht
Rkr: AmtlSlg:
Öffentliches Recht
Tenor
1
1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 2797/23 gegen den Widerrufsbescheid des Antragsgegners vom 28. Juli
2023 wird wiederhergestellt.
2
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
3
2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Gründe
4
I.
5
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Widerruf ihres Lehrauftrages an der Hochschule für Polizei und öffentliche
Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV).
6
Die Antragstellerin ist verbeamtete Lehrerin in Nordrhein-Westfalen.
7
Durch Bescheid vom 10. Mai 2023 erteilte der Antragsgegner der Antragstellerin für den Zeitraum vom 8. September
2023 bis zum 10. Mai 2024 einen Lehrauftrag an der HSPV für die Lehrveranstaltung GS1.7 - "Interkulturelle
Kompetenz" am Studienort Duisburg. Bereits zuvor hatte die Antragstellerin auf der Grundlage ihr erteilter Lehraufträge
an der HSPV das Teilmodul "Interkulturelle Kompetenz" gelehrt; in der Zeit vom 7. Januar 2022 bis zum 8. April 2022
am Studienort Mülheim an der Ruhr und in der Zeit vom 27. Januar 2023 bis zum 21. April 2023 am Studienort Duisburg
Mitte.
8
9
10
11
Am 20. Mai 2023 veröffentlichte die Antragstellerin folgende Kurznachricht, sogenannter Tweet, auf Twitter (jetzt: X):
"Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freundinnen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der
ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern
die von vielen Menschen in diesem Land".
Bereits zuvor hatte die Antragstellerin folgende Kurznachrichten verfasst:
"Ja ich sympathisiere mit Linksextremisten! Und wissen Sie was? Ich werde morgen @derrechterand abonnieren
und finanziell unterstützen, also quasi ihre Steuern in die #Antifa investieren. Sie dürfen sich gerne bei meinem
Dienstherren über mich beschweren ,BildungslandNRW" (29. Januar 2021)
"Was ich mir als PoC-Lehrerin, die aktivistisch ist, anhören muss: ,Sie müssen sich entscheiden wie .öffentlich" Sie
sein möchten Frau Aslan. Wenn sie zu sehr in der Öffentlichkeit sind, dann ist vielleicht der Lehrerberuf nicht
passend für Sie. 'Aha! Und was ist mit Björn Höcke?"(17. April 2021).
12
Mit E-Mail vom 22. Mai 2023 wandte sich die Antragstellerin an den Antragsgegner und teilte mit, ihr sei zugetragen
worden, dass sie aufgrund ihres Tweets vom 20. Mai 2023, der eine Hasswelle gegen ihre Person ausgelöst habe, ihren
Lehrauftrag nicht mehr ausüben dürfe. Sie wolle klarstellen, dass sie mit der Bezeichnung "brauner Dreck" weder alle
Polizist*innen, noch die Sicherheitsbehörden oder Polizeischüler*innen gemeint habe, sondern ausschließlich die
Gesinnung von Beamt*innen, die menschenverachtend und rassistisch unterwegs seien. Wegen der weiteren
Einzelheiten der E-Mail wird auf Bl. 146ff. der Gerichtsakte Bezug genommen.
13
Durch Bescheid vom 23. Mai 2023 widerrief der Antragsgegner den der Antragstellerin mit Schreiben vom 10. Mai 2023
erteilten Lehrauftrag. Am gleichen Tag rief der Präsident der HSPV bei der Antragstellerin an, um ihr die Gründe für den
Widerruf zu erläutern.
14
Am 25. Mai 2023 veröffentlichte der Antragsgegner eine Stellungnahme des Präsidiums der HSPV zu dem Widerruf des
Lehrauftrages der Antragstellerin.
Die Antragstellerin hat am 25. Mai 2023 Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben, mit er sie beantragt, den