-3-
Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen
werden das Urteil des Oberverwaltungsgerichts SachsenAnhalt vom 23. Oktober 2013 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 17. Januar 2012 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen
Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten
der Beigeladenen.
Gründe:
I
1
Die Klägerin, eine GmbH in Liquidation, begehrt die Löschung einer Suchmeldung für ein Gemälde aus der im Internet unter www.lostart.de geführten Datenbank. Diese Datenbank enthält u.a. Such- und Fundmeldungen zu Kulturgütern, die jüdischen Eigentümern infolge des Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogen wurden oder für die auf Grund von Provenienzlücken eine solche Verlustgeschichte nicht ausgeschlossen werden kann. Sie wurde auf der
Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung von der Koordinierungsstelle
Magdeburg, einer unselbständigen Arbeitsgruppe beim Kultusministerium des
beklagten Landes, aufgebaut.
2
Für das Gemälde ging bei der Koordinierungsstelle 2005 im Auftrag der Erbengemeinschaft nach Rosa und Jakob O. eine Suchmeldung ein, die damit begründet wurde, dass den jüdischen Eheleuten O. 1929 sämtliche Gesellschaftsanteile an der Klägerin vermacht worden seien. Letzterer sei das Bild
1935 durch Versteigerung NS-verfolgungsbedingt entzogen worden. Eine weitere Suchmeldung erfolgte 2009 durch - inzwischen verstorbene und von den jetzigen Beigeladenen beerbte - Mitglieder von Erbengemeinschaften, die die jüdischen Gesellschafter des ehemaligen Bankhauses J. & S. beerbt haben. Sie
wurde damit begründet, dass das Gemälde 1933 dem Bankhaus sicherungsübereignet worden sei; 1935 sei es vom Bankhaus ersteigert worden und seinen jüdischen Gesellschaftern 1938 im Zuge der sog. "Arisierung" des Bank-