82
Bezug zur Justiz
83
Bezeichnung in
84
der Auswertung
85
Neben den beiden Wachtmeistern N und M, gegen die - wie bereits dargelegt - wegen der Mitgliedschaft in der
Chatgruppe "XXXXX" ein Disziplinarverfahren geführt und zwischenzeitlich mit Verhängung einer niederschwelligen
Maßnahme beendet wurde, wurde in Bezug auf vier weitere der oben genannten Personen (JBe W, OGV K, JAI I und
JHW S) das Ergreifen disziplinarischer bzw. arbeitsrechtlicher Maßnahmen geprüft. Danach wurde allein JAI I und JHW
S wegen der - weit überwiegend - kommentarlosen bloßen Entgegennahme der Posts des Beamten eine mündliche
Missbilligung erteilt.
86
Im Weiteren gibt es die nachfolgenden Kontakte, an die JOW J Nachrichten mit nationalsozialistischem, rassistischem
oder ausländerfeindlichen Gedankengut übermittelt hat, zu denen kein Bezug zur Justiz festgestellt werden konnte:
87
Benennung des Kontakts
88
durch den Beamten
89
Bezeichnung in
90
der Auswertung
91
Im Einzelnen versandte der Beklagte an die in den beiden Tabellen aufgeführten Personen u.a. die nachfolgend
beschriebenen Beiträge, deren Versendung an einen wechselnden Adressatenkreis und zu unterschiedlichen
Zeitpunkten erfolgte. Wegen des Inhalts dieser Posts wird auf Anlage 4 zur Klageschrift Bezug genommen, in der auch
die Zeitpunkte der Versendung und die Adressaten aufgeführt sind. Im Übrigen ist auch auf die Anlage 3 zur Klageschrift
zu verweisen, in der - über die hiesige Darstellung hinaus - z.T. unter einzelnen Posts deren jeweilige Versendung auch
an die hier aufgeführten Personen dargestellt ist.
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1. ...
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2. ...
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4. ...
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9. ...
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