82 Bezug zur Justiz 83 Bezeichnung in 84 der Auswertung 85 Neben den beiden Wachtmeistern N und M, gegen die - wie bereits dargelegt - wegen der Mitgliedschaft in der Chatgruppe "XXXXX" ein Disziplinarverfahren geführt und zwischenzeitlich mit Verhängung einer niederschwelligen Maßnahme beendet wurde, wurde in Bezug auf vier weitere der oben genannten Personen (JBe W, OGV K, JAI I und JHW S) das Ergreifen disziplinarischer bzw. arbeitsrechtlicher Maßnahmen geprüft. Danach wurde allein JAI I und JHW S wegen der - weit überwiegend - kommentarlosen bloßen Entgegennahme der Posts des Beamten eine mündliche Missbilligung erteilt. 86 Im Weiteren gibt es die nachfolgenden Kontakte, an die JOW J Nachrichten mit nationalsozialistischem, rassistischem oder ausländerfeindlichen Gedankengut übermittelt hat, zu denen kein Bezug zur Justiz festgestellt werden konnte: 87 Benennung des Kontakts 88 durch den Beamten 89 Bezeichnung in 90 der Auswertung 91 Im Einzelnen versandte der Beklagte an die in den beiden Tabellen aufgeführten Personen u.a. die nachfolgend beschriebenen Beiträge, deren Versendung an einen wechselnden Adressatenkreis und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte. Wegen des Inhalts dieser Posts wird auf Anlage 4 zur Klageschrift Bezug genommen, in der auch die Zeitpunkte der Versendung und die Adressaten aufgeführt sind. Im Übrigen ist auch auf die Anlage 3 zur Klageschrift zu verweisen, in der - über die hiesige Darstellung hinaus - z.T. unter einzelnen Posts deren jeweilige Versendung auch an die hier aufgeführten Personen dargestellt ist. 92 1. ... 93 2. ... 94 3. ... 95 4. ... 96 5. ... 97 6. ... 98 7. ... 99 8. ... 100 9. ... 101 10. ... 102 11. ... 103 12. ... 104 13. ... 105 14. ... 106 15. ... 107 16. ... 108 17. ... 109 18. ... 110 19. ... 111 20. ... 112 21. ... 113 22. ... 114 23. ... 115 24. ... 25. ...

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