27
Dem Antrag des Beklagten vom 4. März 2022 entsprechend wurde der Bezirkspersonalrat bei dem Oberlandesgericht
C mit Schreiben vom 21. März 2022 beteiligt. Dieser teilte mit Schreiben vom 12. April 2022 mit, dass er das Schreiben
zustimmend zur Kenntnis genommen habe und das Disziplinarverfahren unterstützen werde.
28
Der Kläger hat am 21. April 2022 die vorliegende Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung des Beklagten aus dem
Beamtenverhältnis erhoben. Dem Beamten sei ein außerdienstliches Fehlverhalten im Sinne eines Dienstvergehens
nach § 47 Abs. 1 BeamtStG i.V.m. § 33 BeamtStG sowie nach § 47 Abs. 1 BeamtStG i.V.m. § 34 BeamtStG
vorzuwerfen, wegen
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1. der Teilnahme an der WhatsApp-Chatgruppe "XXXXX", in der - bei einer Gesamtzahl von ca. 7.300 Beiträgen - ca.
100 Beiträge mit ausländerfeindlichen, rassistischen, menschenverachtenden, rechtsextremen und den
Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten, teils unter Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, gepostet
worden seien,
30
2. wegen 30 vom Beklagten selbst in dieser WhatsApp-Gruppe geposteten Beiträgen des vorbeschriebenen Inhalts und
31
3. wegen weiteren 78 Beiträgen solchen Inhalts, die der Beklagte an 32 verschiedene Personen versendet habe, wobei
14 dieser Personen Bezüge zur Justiz in Nordrhein-Westfalen aufwiesen, u.a. Justizhauptwachtmeister E, LG C.
32
Zur Begründung wird ausgeführt:
33
[ C. ]
34
"I. Tatsächliche Feststellungen
35
1. Objektive Tatseite
36
Der Beklagte war in der Zeit vom 09.09.2019 bis zum 04.08.2020 Mitglied einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe mit
dem Namen "XXXXX", in der neben ihm 16 Justizwachtmeister und Justizbeschäftigte unterschiedlicher Justizbehörden
zu teils unterschiedlichen Zeiten Mitglied waren. In dieser Gruppe wurden insgesamt circa 7.300 Beiträge gepostet.
Etwa 1.903 Beiträge stammten dabei von dem Beklagten. JOW J waren aus dieser Gruppe nur drei Mitglieder
persönlich bekannt. Dies waren der Administrator der Gruppe, Herr JHW E, sowie JOW M und JOW N. Neben
Unmengen pornografischer Inhalte wurden auch ca. 100 Beiträge mit ausländerfeindlichen, rassistischen,
menschenverachtenden und rechtsextremen Inhalten sowie auf die Verherrlichung des Nationalsozialismus zielende
Beiträge versendet.
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Der Administrator der WhatsApp-Gruppe, JHW E, hat am 11.10.2019, 15:42:03 Uhr, einen Beitrag mit folgendem Inhalt
gepostet:
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"Kurze Bitte an euch ... rassistische und nationalsozialistische Videos und oder Fotos bitte hier nicht hochladen. Aus
gegebenen Anlass möchte ich euch und auch mich selber nochmal daran erinnern das aktuell Abmahnungen,
disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Kündigungen bei Behörden, Städtische Einrichtungen etc. pp. durchgesetzt
werden ... was den Rest angeht immer her damit..."
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Der Beklagte hat nicht nur in der vorbezeichneten Gruppe, sondern auch an insgesamt 32 weitere Einzelkontakte im
bedeutenden Umfang Beiträge mit ausländerfeindlichen, rassistischen, menschenverachtenden, rechtsextremen oder
auf die Verherrlichung des Nationalsozialismus zielenden Inhalte gepostet.
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1.1 Posts in der Chatgruppe "XXXXX" durch andere Gruppenmitglieder
41
In Bezug auf die ausländerfeindlichen, rassistischen, menschenverachtenden und rechtsextremen Beiträge anderer
Mitglieder dieser WhatsApp-Gruppe wird auf die Anlage 1 zur Klageschrift verwiesen. In dieser Anlage ist neben dem
Inhalt des jeweiligen Beitrages in bestimmten Fällen, nämlich soweit dies geschah, zugleich dargestellt, an welche
weiteren Personen von JOW J eine Weiterleitung des Beitrages erfolgt ist.
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In der Chatgruppe wurden auch Videos mit ausländerfeindlichen, rassistischen, menschenverachtenden und
rechtsextremen Inhalten gepostet, die ebenfalls zum Teil von dem Beklagten weitergeleitet wurden. Zur Darstellung der
Inhalte wurden neben einer Kurzbeschreibung exemplarische Screenshots beim Abspielen der Videodateien gefertigt.
Wegen der Einzelheiten wird insofern auf die Anlage 2 zur Klageschrift Bezug genommen.
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1.2 Posts in der Chatgruppe "XXXXX" durch JOW J
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In dieser Chatgruppe hat der Beklagte selbst eine Vielzahl beanstandungswürdiger Beiträge mit ausländerfeindlichen,
rassistischen, menschenverachtenden und rechtsextremen Inhalten gepostet. So wurden von ihm in diesem Chat u.a.
folgende Beiträge gepostet (vgl. Anlage 3 zur Klageschrift):
45
1. ...
2. ...