VG Berlin (29. Kammer), Urteil vom 14.01.2016 - VG 29 K 326/14
Normenke@en: VermG § 1 Abs.6, § 3 Abs. 1 S. 4, § 6, § 37 Abs. 2 S. 1 REAO Art. 18 Abs.3 NSVEntschG § 1 Abs. 1a nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 19.01.2017 - 8 B 33.16
(rechtskräTig) BVerwG, Urteil vom 18.04.2018 - 8 C 1.17
(rechtskräTig) ECLI:DE:VGBE:2016:0114.29K326.14.0A RechtskraT: unbekannt VERWALTUNG
SGERICHT BERLIN VG 29 K 326.14
Im Namen des Volkes URTEIL Verkündet am 14. Januar 2016 Lehmann-Moll,
Jus_zhauptsekretärin als Urkundsbeamte der GeschäTsstelle In der
Verwaltungsstreitsache ... Frankfurt am Main, Klägerin, Verfahrensbevollmäch_gte(r):
Rechtsanwälte, ... Berlin, gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, DGZ-Ring 12,
13086 Berlin, Beklagte, hat das Verwaltungsgericht Berlin, 29. Kammer, aufgrund der
mündlichen Verhandlung vom 14. Januar 2016 durch die Vorsitzende Richterin am
Verwaltungsgericht Dr. Galler-Braun, den Richter am Verwaltungsgericht Keßler, den
Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Gau, den ehrenamtlichen Richter Witzke und
die ehrenamtliche Richterin O@ für Recht erkannt: Tenor: Die Beklagte wird unter Augebung
des Bescheides des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom 26.
August 2013 verpflichtet festzustellen, dass die Klägerin hinsichtlich der Beteiligung von R. an
der I.G. Farbenindustrie AG in Höhe von nom. 880.000,- RM Berech_gte im Sinne des
Vermögensgesetzes ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der
Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages
abzuwenden, sofern die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des
jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht
zugelassen. Tatbestand: Die Klägerin begehrt die Feststellung ihrer Berech_gung nach dem
Vermögensgesetz hinsichtlich der Beteiligung von D. an der I.G. Farbenindustrie AG (IG
Farben) in Höhe von nominell 880.000,00 RM. Der am 2. ... geborene D. ha@e am 18. Juni
1938 eigene Ak_en der in Frankfurt am Main ansässigen IG Farben in Höhe von nom.
2.722.300,00 RM. Er lebte zu dieser Zeit auf Schloss und Gut Wa. in Bayern. Da zunächst
fraglich war, ob D. nach der na_onalsozialis_schen Rassenideologie als Jude einzustufen war
und er selbst seine Zugehörigkeit zum Judentum immer verneint ha@e, wurde er zur
Judenvermögensabgabe zunächst nur vorläufig herangezogen. Zur Sicherung dieser Abgabe