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/ Der Sachverständige Dr. SE, hat für das Gericht nachvollziehbar dargelegt, dass es
auch beim Schwein ähnlich wie bei Menschen DNA Profile gibt, die zwar nicht ganz so verlässlich sind wie beim Menschen - das hänge mit der engen Schweinezucht zusammen -, es
hier aber eine 99-prozentige Sicherheit gäbe, dass das Blut am Lieferschein und ein Teil des
auf dem jüdischen Friedhof in Gotha gefundenen Bluts und ein anderer Teil des in Gotha
gefundenen Blutes mit dem auf dem jüdischen Friedhof in Erfurt gefundenen Blutes identisch
sei. Der Sachverständige sprach in diesem Zusammenhang
von "praktisch erwiesen". Der
Umstand, dass offenbar neben dem beim Zeugen BR
erworbenen Bluts auch noch
weiteres Schweineblut verwendet wurde, kann nach Auffassung der Kammer die Angeklag-
ten nicht entlasten. Offenbar hat der Angeklagte GW
noch anderweitig Schweineblut ge-
kauft.
Bei der Gesamtabwägung bedeutet das für die Kammer, dass die beiden Taten nur in einem
engen gemeinsamen räumlichen wie zeitlichen Zusammenhang stehen können und der Tä-
ter von Gotha zusammen mit dem Täter in Erfurt kooperiert haben muss. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme können das nach Ansicht der Kammer nur die Angeklagten CHE,
und FE
gewesen sein.
aus der
Dass es sich nicht um ein und denselben Täter gehandelt haben kann, ergibt sich
GM
zeitlichen Nähe. Nach Auffassung der Kammer war der Täter in Gotha der Angeklagte
der Täter in Erfurt der Angeklagte Fun
Der
Diese Annahme rechtfertigt sich schon aus der Wohnsituation der beiden Angeklagten.
des jüdiAngeklagte stammt aus Gotha, der Angeklagte FERSEEEEER wohnt in der Nähe
schen Friedhofs in Erfurt.
Zudem hat die Handyauswertung nach Angaben des Zeugen BGM
Handy des Angeklagten GYB.am
ergeben, dass das
17. November 2008 nicht in Erfurt, sondern in Gotha ein-
geloggt war. Damit kann der Angeklagte GYR.icht der Täter der Tat in Erfurt gewesen sein.
Das Handy des Angeklagten FOEEEEER befand sich nach Angaben des Zeugen BER
aber auch nicht in Gotha, so dass als Täter in Gotha nur der AngeklagteCB
kommt. Dass der Angeklagte Ckdem
Angeklagten FREE
in Betracht
das aus Gotha stam-
Zeuge BEER
bekundet hat, befand sich das Handy des Angeklagten Cham
vember 2008 in Erfurt.
14. No-
sein.
Nach aller Lebenserfahrung können die Taten nur wie festgestellt begangen worden
nn
g. Wie der
mende Blut übergeben haben kann, ergibt sich ebenfalls aus der Handyauswertun
un m
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