Das Motiv der beiden Angeklagten, die nach Ansicht der Kammer jeweils eine rechtsextreme
Einstellung aufweisen, war dabei, dass die Verwendung eines Schweinekopfes und Schwei-
neblut gegenüber Menschen jüdischen Glaubens eine schwere Beleidigung darstellt. Dass
der Angeklagte G$offenbar eine rechtsextreme Gesinnung besitzt, ergibt sich zum einen
aus seiner eigenen Bemerkungen bei den Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, er
habe sich dem Nationalsozialismus verschrieben. Zudem hat der Zeuge N
ausgesagt, er
habe im Sommer, als ihn der Angeklagte ärmellos beim Grillen begegnet sei, gemeinsam mit
seiner Frau beim Angeklagten am Oberarm ein Tattoo gesehen, in dem ein Hakenkreuz integriert war. Zudem sprechen die bei der Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen unzähligen Nazidevotionalien eine eindeutige Sprache. Es ist schlicht unglaubhaft, hier nur von ei-
ner Militariensammlung zu sprechen.
Auch der Angeklagte FEEEEER handelte aus dem gleichen Motiv. Zwar stellt er auch in
an.
Abrede eine rechtsextreme Gesinnung zu haben, die Kammer sieht das als widerlegt
Auch beim Angeklagten FÜREEMEIEBist bei der Wohnungsdurchsuchung eine Fahne geseHauptverhen worden, die SS-Runen aufwies. Zudem erschien der Angeklagte zum ersten
handlungstag bekleidet mit einem Gürtel mit einer Wehrmachtskoppel als Schloss.
steht für
Dass der Angeklagte GWdem Angeklagten FREEEEEER das Blut übergeben hat,
beiden Angeklagten
die Kammer ebenfalls fest. Für die Verknüpfung der beiden Taten unter
an den Angespricht zunächst der Umstand der versendeten SMS des Angeklagten Gi
hatte
klagten FÜgnugn mit dem Hinweis, das Blut müsse gerührt werden. Diese SMS
sprechen hier
den Hintergrund, das Blut für die geplante Attacke flüssig zu halten. Zudem
den Schweinskopf
auch die beiden an den jüdischen Friedhöfen und dem Lieferschein für
dass der
des Angeklagten Ggefundenen Blutspuren. Der Zeuge BEER Hat ausgesagt,
sichergestellte Lieferschein eine Blutanhaftung aufgewiesen habe.
hat bekundet, dass es sich bei diesem Lieferschein um denjenigen aus
Der Zeuge BU
esen habe.
der Bestellung Glhandele, der bei der Anlieferung einen Blutfleck aufgewi
Blutspuren gefunDer Zeuge Al@Mhat bestätigt, dass am Friedhof in Erfurt entsprechende
mit dem Blut in Goden worden sein, deren Untersuchung ergeben habe, dass sie zum Teil
beim Zeugen
BEE
tha identisch sei,
am LieferWie der Sachverständige Dr. SEWEPzweifelsfrei festgestellt hat, ist das Blut
ur. Hinzu
schein identisch mit der einen am jüdischen Friedhof gefundenen Schweineblutsp
kommt, dass sowohl am jüdischen Friedhof in Gotha eine weitere Schweineblutspur gefunden wurde, die mit einer der am jüdischen Friedhof in Erfurt gefunden Blutspur übereinstimmt.
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