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che beim Arzt wegen der Diabetis des Angeklagten GW
Dies ergibt sich aus der Auswer-
tung der verlesenen Handydaten und der Aussage des Zeugen BEER
Auch die Einlassung des Angeklagten FE
sicht die Kammer als widerlegt an.
Es mag möglich sein, aus einem Schweinekopf eine Lampe zu bauen.
Das ist aber nach Ansicht des Gerichts lediglich eine Schutzbehauptung.
Auffallend ist bereits, dass die Bestellung zweier ganzer Schweineköpfe genau am gleichen
Tag in Gotha wie in Erfurt erfolgte. Nach Aussage aller aus dem Fleischereigewerbe stammenden Zeugen hat es in den letzten Jahren Überhaupt gar keine Bestellung auch nur eines
einzigen ganzen Schweinekopfes gegeben. So haben die Zeugen Ep
LEERE
und SHE
VEEEP. ERBE.
übereinstimmend ausgesagt, im Fleischereigewerbe sei es eine
absolute Ausnahme, dass überhaupt ein ganzer Schweinekopf bestellt wird. So hat der Zeu-
ge BEER Cie letzten 30 Jahren, die Zeugin WW
in den letzten 22 Jahren überhaupt
keinen kompletten Schweinekopf verkauft.
Es ist unglaubhaft, dass der Angeklagte Gi
genau am gleichen Tag wie der Angeklagte
Er HERE BT ESTER
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FETTE
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FOREEREEER einen ganzen Schweinekopf für einen Gag bestellt, aber das Blut für eine Blut-
kuchen verwenden will und just am gleichen Tag der Angeklagte Fa
Lampe mit ebenfalls einen ganzen
Jen Bau der
Schweinekopf realisieren will, bei der Bestellung aber
angeblich ihn für eine Gulaschkanone verwenden zu wollen. Bei der Bestellung im REWEMarkt in Erfurt erklärte der Angeklagte FOEEEEEERB nach Angaben der Zeugin WE
ganzen Kopf für die Verwendung
bei einer Gulaschkanone. Also hat auch der Angeklagte
FÜGE - ähnlich wie der Angeklagte GRmacht,
den
wofür der Schweinekopf verwendet werden
bei der Bestellung andere Angaben gesoll, als in seiner gerichtlichen Einlas-
sung.
Des Weiteren wäre es für den Angeklagten G@Runschwer möglich gewesen, seinen ganzen Kopf dem Angeklagten FEB
zur Anfertigung der Lampe zu übergeben und im
Gegenzug dafür die beiden halben Kopfhälften des Angeklagten FEN
zur Anferti-
gung des Blutkuchens zu verwenden, nachdem sich in Erfurt die Falschlieferung herausgestellt hatte.
Die Kammer geht daher davon aus, dass der Angeklagte FREEden im REWE-Markt
jedenfalls ausweislich des verlesenen Kalenderblattes des REWE-Marktes auf den Namen
FÜEEREBER bestellte Schweinekopf für die Aktion am jüdischen Friedhof in Erfurt analog
der Attacke am jüdischen Friedhof in Gotha verwenden wollte.
Es bleibt einzig der Schluss, dass die beiden Schweineköpfe sowohl in Erfurt und in Gotha
eingesetzt werden sollten. Da es in Erfurt aber keinen ganzen Schweinekopf gab, kam nur in
PIE
Gotha ein solcher zum Einsatz.