40
In Bezug auf Hamburg ist mitgeteilt (Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, a.a.O., S. 60):
41
"In Hamburg können der HuT etwa 300 Anhänger unterschiedlichster Herkunftsländer zugerechnet werden. Im
Vergleich zu den Vorjahren (2019: 250, 2018: 220) erreichen sie damit einen deutlichen Zugewinn. Die Anhänger treffen
sich in Privaträumen und zu geschlossenen Veranstaltungen in Restaurants oder anderen Lokalitäten. Für die interne
Weiterbildung gibt es über Hamburg verteilt zahlreiche Schulungszirkel (sogenannte ‚Halaqat‘), in deren Rahmen sowohl
in Deutsch, Türkisch als auch in Dari Unterrichte stattfinden, die sehr diszipliniert durchgeführt werden. In Hamburg sind
Mitglieder der HuT in den meisten Moscheen unerwünscht."
42
sowie (SCHURA, Geschichte der Schura Hamburg, abgerufen am 13.12.2021):
43
"So entstand in Hamburg nach dem 11.9. eine Gruppe der Hizb-ut-Tahrir, die wachsenden Zulauf bei Jugendlichen
hatte. Es handelte sich dabei oft um Jugendliche aus säkularen Elternhäusern ohne Wissen über den Islam, die durch
die permanenten öffentlichen Anfeindungen erst auf ihr Muslimsein gestoßen wurden. In dieser Gruppe wurde ihn der
Islam im Wesentlichen als politische Ideologie über den Kampf der Gläubigen gegen die Ungläubigen nahegebracht, wo
die Befreiung der Muslime einzig durch ein globales Kalifat zu erreichen sei."
44
Die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen der HuT kommen nach ihrem
Betätigungsverbot in den ihre panislamistisch-totalitäre Ideologie fortführenden Initiativen zum Ausdruck. Der in der
mündlichen Verhandlung angehörte instruierte Vertreter der Beklagten hat hierzu überzeugend dargelegt:
45
"Die Hizb ut-Tahrir unterliegt ja einem Betätigungsverbot, d.h. wer im Namen der Hizb ut-Tahrir auftritt gibt sich dem
Risiko preis der Strafverfolgung. Die Hizb ut-Tahrir hat Netzwerke geschaffen, dazu gehört die Teilstruktur ‚Generation
Islam‘ und die Teilstruktur ‚Realität Islam‘. Die Hizb ut-Tahrir passt sich auch den technischen und gesellschaftlichen
Gegebenheiten an, insbesondere der riesen Bedeutung des Internets. Dort sind ‚Generation Islam‘ und ‚Realität Islam‘
sehr aktiv."
46
In den in das Verfahren eingeführten Quellen ist dazu festgehalten (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
a.a.O., S. 244):
47
"Die HuT kann in Deutschland wegen des Betätigungsverbots keine öffentlichen Aktivitäten entfalten, setzt jedoch ihre
Agitation und die Rekrutierung neuer Mitglieder im Untergrund fort. Insbesondere in sozialen Netzwerken lassen sich
zahlreiche Gruppierungen feststellen, die eine ideologische Nähe zur HuT aufweisen. Dazu zählen die Initiativen
‚Realität Islam‘ und ‚Generation Islam‘."
48
sowie ausgeführt (Karakaya/Ücüncü, Identitär-islamistische Gruppierungen, Generation Islam & Realität Islam als
Beispiele für neue Gesellschaftsspalter und Polarisierungsverstärker, Kriminalistik 2021, 467 f.):
49
"Ziel der ‚neuen‘ Gesellschaftsspalter ist die Umdeutung politischer Diskurse innerhalb muslimischer Lebenswelten, um
Musliminnen und Muslime in ihren Vorstellungen von Identität stärker zu essentialisieren und damit zu radikalisieren. [...]
50
Die HuT kann in Deutschland nicht offen agieren und verbreitet ihre Botschaften hierzulande hauptsächlich über die
deutschsprachige Version ihrer offiziellen Internetseiten [...]. Seit ein paar Jahren gibt es jedoch zwei Gruppierungen in
Deutschland, die ideologisch der HuT zugerechnet werden. Diese beiden Organisationen achten darauf, nichts zu
unternehmen, was auf eine direkte Verbindung zur HuT hindeutet. [...] Hierbei handelt es sich um ‚Generation Islam‘
(seit 2013; Hamburg) und ‚Realität Islam‘ (seit 2015; Hessen). [...]
51
Beide Gruppierungen zeichnet aus, dass sie trotz einer geringen Mitgliederstärke Diskurse insoweit prägen können,
dass (junge) Muslime ‚der Mitte‘ die von ihnen propagierten Narrative und Sprache übernehmen. Dafür werden zentrale
Begriffe (bspw. Wertediktatur, Assimilation, Identität) und Narrative (‚Muslime sind Opfer‘; ‚Muslime sollen sich
assimilieren‘) immer wieder in verschiedenen Zusammenhängen eingebracht und wiederholt. Diese Form der
klandestinen Radikalisierung wurde bereits in Großbritannien bei der HuT beobachtet."
52
Die Arbeitsweise der HuT in sozialen Netzwerken ist wie folgt beschrieben worden (Hanna Baron, Die Hizb ut-Tahrir in
Deutschland, 21.4.2021, Bundeszentrale für politische Bildung):
53
"In den sozialen Netzwerken finden sich neugegründete Gruppen von offenkundigen Anhängerinnen und Anhängern
der Hizb ut-Tahrir. Ein offenes Bekenntnis zur Organisation ist aufgrund der Verbotsverfügung zwar nicht mehr möglich,
trotzdem lässt sich eine deutliche Nähe zum Gedankengut verzeichnen. Hier finden sich mitunter Verweise zu offiziellen
Websites und vergleichbare Positionen zu Statements der HuT zum aktuellen politischen und gesellschaftlichen
Geschehen. Es gibt Posts mit Bildern von Führungspersonen der Organisation und spezifische Begrifflichkeiten, die sich
vor allem und fast ausschließlich in den Veröffentlichungen der Hizb ut-Tahrir finden lassen, wie etwa ‚Wertediktatur‘
und ‚Lebensordnung‘ [...].
Zwei neue Initiativen, die nach der Verbotsverfügung besonders erfolgreich geworden sind und große Reichweiten