nicht festgestellt, ob der Kläger dieses Einkommen in den letzten drei Jahren vor Beginn der
Verfolgung erreicht hatte. Aus diesem Grund wird das Berufungsurteil aufgehoben und der
Rechtsstreit zur Nachholung der erforderlichen Feststellungen an das Oberlandesgericht
zurückverwiesen.
Zitiervorschlag:
BGH Urt. v. 29.11.1973 – IX ZR 4/73, BeckRS 1973, 31378821
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1973-N-31378821