„Das mit der Artgemeinschaft, das wäre kein Grund gewesen, G 10 zu schalten. Das war ja gerade mal ein wackliger Grund, um die Speicherung hochzusetzen.“ dafür diente, ein eher extensives Vorgehen zu begründen (Abschlussbericht Untersuchungsausschuss 20/1 zu Drucksache 20/3080 vom 12. Juli 2023, LT-Drucks. 20/11359 S. 458). Der Vereinigung „Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ wird im Gemeinsamen Sondervotum der Fraktionen von SPD und Freien Demokraten zum Untersuchungsausschuss 20/1 im Hessischen Landtag – Mord an Dr. Walter Lübcke – (Anlage S. 114 f., 168 ff., 241 f. 379 f. zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 20/1 zu Drucksache 20/3080 vom 12. Juli 2023, LT-Drucks. 20/11359) sowie im Bericht der Fraktion DIE LINKE zum Untersuchungsausschuss – Mord an Dr. Walter Lübcke – im Hessischen Landtag (Anlage S. 27, 100, 127, 129) Aufmerksamkeit gewidmet. An diesen spezifischen Hessenbezug knüpft die Verbotsverfügung unter III A 8 auf S. 77 an, ohne dass dadurch weitergehende Erkenntnisse vermittelt würden. 17 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsgegner nach § 154 Abs. 1, § 159 Satz 1 VwGO i.V.m. § 100 Abs. 1 der Zivilprozessordnung nach Kopfteilen zu tragen, weil sie unterlegen sind. III. 18 Das Amtshilfeersuchen ist dem Umstand geschuldet, dass die richterliche Beschlagnahmeanordnung zuzustellen ist, aber nicht vor ihrer Durchführung bekannt werden soll. - Seite 9 von 9 -

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