BUNDESSOZIALGERICHT
Beschluss
in dem Rechtsstreit
BSG Az.: B 5 R 106/20 B
Schleswig-Holsteinisches LSG 03.09.2019 - L 7 R 142/16 SG Lübeck 18.07.2016 - S 48 R 556/13
...,
Klägerin und Beschwerdeführerin, g e g e n
Deutsche Rentenversicherung Nord, Friedrich-Ebert-Damm 245, 22159 Hamburg,
Beklagte und Beschwerdegegnerin.
Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat am 4. September 2020 durch
die Vorsitzende Richterin Dr. D ü r i n g sowie den Richter G a s s e r und die Richterin Dr. K ö r n e r
beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des SchleswigHolsteinischen Landessozialgerichts vom 3. September 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu
ersta en.
Gründe:
I.
1Zwischen den Beteiligten ist strei g ein Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer Altersrente
unter Zugrundelegung von Zeiten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus
Beschä igungen in einem Ghe o (ZRBG). Das Schleswig-Holsteinische LSG hat mit Urteil vom
3.9.2019 einen solchen Anspruch verneint und die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des SG
Lübeck vom 18.7.2016 zurückgewiesen. Am 16.12.2019 hat das LSG das Urteil in deutscher
Sprache an die in den USA lebende Klägerin versandt. Nachdem die Klägerin in einem beim LSG am
16.1.2020 eingegangenen Schreiben in englischer Sprache sinngemäß mitgeteilt hat, sie habe das
letzte Schreiben des LSG nicht verstanden, ist die Zustellung einer in das Englische übersetzten
Urteilsfassung verfügt worden. Eine Empfangsbestä gung hat die Klägerin jeweils nicht
zurückgesandt.
2Die Klägerin wendet sich mit einem beim LSG am 12.5.2020 eingegangenen Schreiben (nach
Weiterleitung eingegangen beim BSG am 22.5.2020) gegen das Urteil vom 3.9.2019. Diesem
Schreiben war eine Kopie der ersten Seite der englischen Fassung des Urteils beigefügt. Auf
Nachfrage der Berichtersta erin, wann die Klägerin das Urteil vom 3.9.2019 erhalten hat, und auf
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die Hinweise, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb von drei Monaten nach Zustellung