waren sehr schlecht und da wir keine Habseligkeiten haJen, um sie zu tauschen, beJelten
wir am Anfang. Aber es konnte nicht lange dauern und meine MuJer bat beim Judenrat
Arbeit und erfuellte verschiedene landwirtschaTliche Arbeiten, ich half ihr. Dafuer erhielten
wir MiJagessen täglich und zusaetzliche LebensmiJel woechentlich. Und spaeter, als
ich schon im Kinderheim war, haJen wir auch gearbeitet und es waren auch
landwirtschaTliche Arbeiten, weil es in so kleinem Dorf keine anderen Arbeiten gab. In
den Angaben fuer Claims Conference habe ich nur erzaehlt, dass wir hungerten und
beJelten und ich hielt es nicht fuer wichSg ueber meine freiwillige Arbeit zu erzaehlen.“ 13
Den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Altersrente lehnte die Beklagte mit
Bescheid vom 5. August 2011 ab: Eine Rente aus BeschäTigungszeiten in einem GheJo in T
nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus BeschäTigungen in einem GheJo
(ZRBG) sei nicht möglich, weil die Beitragszeiten nicht glaubhaT gemacht worden seien. Die
Angaben der Klägerin enthielten Widersprüche gegenüber den Angaben im
Entschädigungsverfahren. Es liege zudem keine eigenständige, von der Arbeit der
Familienangehörigen abgrenzbare und eigens entlohnte TäSgkeit vor, die Klägerin
habe vielmehr ihrer MuJer bei der Arbeit geholfen. Den Widerspruch der Klägerin wies die
Beklagte mit ähnlicher Begründung durch Widerspruchsbescheid vom 11. Juni 2012
zurück. 14 Mit ihrer zum Sozialgericht erhobenen Klage hat die Klägerin ihr Ziel weiter
verfolgt, eine Rente wegen Alters unter BerücksichSgung der Beitragszeiten aus den GheJos
L und M zu erhalten. 15 Hierzu hat sie im Verlaufe des ersSnstanzlichen Verfahrens drei
eidesstaJliche Erklärungen zu den Gerichtsakten gereicht. 16 Ihre eidesstaJliche Erklärung
vom 26. Dezember 2012 haJe folgenden Wortlaut: 17 „Waehrend des Krieges war ich in 2
GheJos: L und M. Es war sehr schweres Leben. Da wir keine Habseligkeiten haJen, mussten
wir am Anfang unseres Aufenthaltes in L beJeln. Meine MuJer musste auch Zwangsarbeiten
erfuellen und sie hat Gruben ausgehoben. Ich habe solche Arbeiten nicht erfuellt, ich war
zu klein dafuer. Meine MuJer hat solche Arbeiten ein-, zweimal in der Woche gemacht. Aber,
um etwas zu verdienen, mussten wir doch arbeiten. Mit Hilfe vom Judenrat hat meine
MuJer landwirtschaTliche Arbeiten bekommen, bei diesen Arbeiten habe ich ihr geholfen.
Dafuer erhielten wir MiJagessen und zusaetzliche LebensmiJel. 18 Und spaeter im GheJo
M, als ich schon im Kinderheim war, habe ich auch landwirtschaTliche Arbeiten erfuellt, und
in solch kleinem Dorf gab es keine andere Arbeit. 19 Frueher habe ich ueberhaupt ueber
meine freiwillige Arbeit nicht erzaehlt, damals wollte ich nur zeigen, dass wir hungerten.“ 20