wi
|
2
|
Gründes
Durch Urteil
ist
des
dor Anceklarte
( $ 164
Aus.5
zeitir
ist
wegen
StGB )
22.6.1948
sodenn
suf
1 Mönat
zuerkannt
forn-und
falscher
fefüngnis
dieser
tatsächlichen
und
gerichts soweit
worden.
fristgerecht
das Strafnaß
Thfolee
dureh
zu
leiehtfertig
in Kassel
dem Verletzten die Befurnis
des Urtoilssuroche
am
Schöffengerichtes
ANschuldigung:
verurteilt.
A@leich“|
zur Veröffentlichung
Dagsen
hat
Berufung
|
der. Meokla gta
eingelogt
und
dies
besch ränkt,
Beschränkung
rechtglichen
sie
vom 19.6.194
des. Rechtemittels
Foststellungoen
Aes
entzosen. Für
dieses
die
Schöffen«
die SChuldfrage betreifen,der
das Berufungsgericht
sind
Nachprüfung
steht mithin
bindenä fest, daß der Angeklagte bei seiner Vemehmng dureh
einen
Snruchkammerermittler
vg
RE
' Zerstörung
am 13.7.4947
den Klempnermeister
Unrecht der Mitverantwortung
der Synagoge
in Witzenhausen
für die
verdächtict
hat)- damit
‚der le-ichtfortig falschen Anschuldäigung ( $ 164 Abs.5 Sta)
schuläig
kammer
und
zu
bestrıfen
unterliegt
In
ist,
nur die
Der Nachnrüfung
Zunessung
dieser Hinsicht muß
der
erschwerend
deß dio vom Angeklasten geren
RE
dureh
die
Strai
Strafe,
ins Gewicht
fall en,
ausgesprochene Beschu
däigung erheblicher Art ist und für diesen große Schvricrigkei«
"ten und weittreagende Folgen hätte nach Sich zichen können.
AMäcrerseits
ben,
was
kenn
aber auch
die Beschuldigung,
schwer
erscheint,
bis
l1ieren
läßt
der von
NSDAP
: bei
organisierten
zu
folsendes nicht unbeachtet blei=
äle
auf den
einem gewissen
ersten
Grad
an
Anschein
sehr
Gewicht
vom
zentraler Stelle dureh O>rgane
'
i
0%
Synagogenzerstörung wm 8r44,1998 hat
sich an zehlreichen Orten die Tätigkeit der Feuerwehr
lich darauf
beschränkt,
\
|
das Pbersreifen des Feuers
der
tatsächı
auf bonachi
barte