Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 30. Mai 2022 durch den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterinnen von Pentz und Dr. Oehler, den Richter Dr. Klein und die Richterin Dr. Linder für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen Oberlandesgerichts Naumburg das Urteil des 9. Zivilsenats des vom 4. Februar 2020 wird zurück- gewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger verlangt von der beklagten Kirchengemeinde die Entfernung eines Sandsteinreliefs von ihrer Kirchenfassade. Die Beklagte ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden Wittenberger Stadtkirche, an deren Außenfassade sich seit etwa dem Jahr 1290 ein Sandsteinrelief befindet. Es zeigt unter anderem eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen ebenfalls saugen, durch die durch ihre Spitzhüte als Juden seinen Hut als Jude zu identifiziert werden. identifizierender Mensch hebt Ein den Schwanz der Sau und blickt ihr in den After. Im Jahr 1570 wurde in Anlehnung an zwei von Martin Luther 1543 veröffentlichte antijudaistische Schriften über der

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