BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 511/52 IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über die Verfassungsbeschwerde
des Bundestagsabgeordneten H. ,
vertreten durch
Rechtsanwalt Dr. Heyen, Kiel, Dahlmannstr. 2
Rechtsanwalt Dr. Kunuschek, Honnef (Rhein), Friedrichstr. 2
gegen
das Urteil des Landgerichts Kiel, I, Große Strafkammer, vom 20. Juli 1951
und das Urteil des Bundesgerichtshofes, 5. Strafsenat, vom 8. Mai 1952
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung
des Präsidenten Dr. Dr. Höpker-Aschoff
als Vorsitzenden
und der Richter Ellinghaus
Dr. Heiland
Dr. Drath
Dr. Stein
Wessel
Ritterspach.
Lehmann
Dr. Zweigert
am 10. Oktober 1952 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe:
a) Der Beschwerdeführer behauptet, seinem gesetzlichen Richter entzogen worden
zu sein, weil er am 20. Juli 1951 von der I. Großen Strafkammer des Landgerichts
Kiel verurteilt worden sei, obwohl die IV. Strafkammer (Neumünster) der gesetzliche
Richter gewesen wäre. Die I. Strafkammer sei infolge eines verfassungswidrigen Eingriffes des Justizministers des Landes Schleswig-Holstein nur deshalb zuständig geworden, weil die IV. Strafkammer unzulässigerweise mitten im Geschäftsjahr, näm-
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