- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
Maßnahmen sich die Gegnerschaft aller Juden zugezogen hatte und sie daher bei gemeinsamer
Kriegsführung mit Italien als Feinde betrachten mußte. Diese Begründung des Berufungsgerichts
zeigt klar, daß der Begriff der Veranlassung nicht verkannt ist. Allgemeine Denkgesetze oder
Gesetze der Logik sind nicht verletzt worden. Gegen die auf dem Gebiet des Tatsächlichen
liegenden Feststellungen des Berufungsgerichts bestehen daher keine Bedenken.
Nach alledem ist die Revision des beklagten Landes mit der Kostenfolge aus den §§225 Abs. 1 BEG,
97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.
Zitiervorschlag:
BGH Urt. v. 27.1.1960 – IV ZR 201/59, BeckRS 1960, 31397118
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1960-N-31397118
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3/5/2022