Oberlandesgericht
Dresden
Zivilsenat
Aktenzeichen: 4 W 876/21
Landgericht Dresden, 3 O 1471/21 EV
BESCHLUSS
In Sachen
M...... S......, ...
- Antragsteller und Beschwerdeführer Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt J...... K......, ...
gegen
U...... R......, ...
- Antragsgegner und Beschwerdegegner Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte M...... + B......, ...
wegen Unterlassung
hier: Kostenbeschwerde
hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch
Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht S...... als Einzelrichter
ohne mündliche Verhandlung am 10.12.2021
beschlossen:
1. Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Beschluss des
Landgerichts
Dresden
vom
5.10.2021
abgeändert.
Die
Kosten
des
Verfügungsverfahrens werden dem Verfügungsbeklagten auferlegt.
2. Der Verfügungsbeklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 1500,- €.