BGH, Urteil vom 19.10.1972 – IX ZR 24/71OLG München17.07.1970 BeckRS 1972, 31375653 BGH, Urteil vom 19.10.1972 – IX ZR 24/71OLG München17.07.1970 Titel: BGH: Urteil vom 19.10.1972 - IX ZR 24/71 Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 19. Oktober 1972 Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter Mai und die Richter Wüstenberg, von der Mühlen, Fuchs und Dr. Thumm für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 17. Juli 1970 wird zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei. Die außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger. Von Rechts wegen Der im Dezember 1914 in Lemberg geborene jüdische Kläger wurde während der deutschen Besetzung seiner Heimat verfolgt und in Lemberg auch seiner Freiheit beraubt. Am 1. Januar 1947 befand er sich in einem DP-Lager in Oberbayern. 1950 wanderte er in die USA aus. Mit Bescheid vom 4. Februar 1958 gewährte ihm die Entschädigungsbehörde für Schaden an Körper oder Gesundheit 1.967 DM Kapitalentschädigung, berechnet nach der Mindestrente, für die Zeit vom 1. Januar 1945 bis 31. Mai 1949 sowie Heilverfahren für einen abgrenzbar verschlimmerten rheumatischen Herzklappenfehler und für rechtsseitigen Leistenbruch. Im gerichtlichen Verfahren verlangte der Kläger zuletzt Rente und Kapitalentschädigung ab 1. Januar 1945 in Höhe von 40 vH der vergleichbaren Bezüge des mittleren Dienstes sowie Heilverfahren für den Herzklappenfehler als durch die Verfolgung verursacht und für vegetative Labilität oder Dystönie. Auf Vorschlag des Berufungsgerichts schlossen die Parteien am 10. Januar 1964 einen Prozeßvergleich, worin der Beklagte sich verpflichtete, an den Kläger zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche wegen Schadens an Körper oder Gesundheit "über den Bescheid ... vom 4. Februar 1958 hinaus einen weiteren Betrag von 12.000,- DM (m.W.: zwölftausend Deutsche Mark) zu bezahlen." Diesen Vergleich focht der Kläger im Dezember 1965 an und machte seinen Gesundheitsschadensanspruch erneut geltend. Die Entschädigungsbehörde lehnte den Antrag ab, http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1972-N-31375653 1 von 4 11/22/2022

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