-4- 5 Am 2. Januar 2018 wurde in einem vom offiziellen Twitter-Account des Antragsgegners abgesetzten Tweet der Sohn des ehemaligen Tennisprofis Boris Becker als "kleine[r] Halbneger" bezeichnet. Als Reaktion auf einen Bericht des "Spiegel" vom 18. März 2019 über einen Strafprozess in Chemnitz wurde vom offiziellen Twitter-Account des Antragsgegners ein Tweet abgesetzt, der wie folgt lautet: "Wenn Angeklagte ‘AfDRichter‘ fürchten, haben wir alles richtig gemacht. #AfD". 6 Der Antragsgegner wurde im Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 bis ca. April 2020 als "Obmann" des sogenannten Flügels in Sachsen, einer formal aufgelösten Gruppierung innerhalb der Partei AfD , geführt. Der "Flügel" wurde in dem Bericht als rechtsextremistischer Personenzusammenschluss bezeichnet. Das Bundesamt f ür Verfassungsschutz stufte den "Flügel" am 12. März 2020 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. Das Politikkonzept des "Flügels" verfolge als Ziele insbesondere die permanente Verächtlichmachung demokratischer Institutionen, die Abschaffung des Parlamentarismus, die Etablierung einer völkischen Gesellschaftsordnung mit einem ethnokulturell homogenen Staatsvolk, die pauschale Ausgrenzung, Verächtlichmachung und Rechtlosstellung von Migranten, Muslimen und politisch Andersdenkenden und die strukturelle Verbindung zur sowie die systematische Zusammenarbeit mit der klassischen rechtsextremistischen und der neurechten Szene. In dem Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 wurde der Antragsgegner zu einem öffentlichen Brief der damaligen AfD-Landesvorsitzenden vom 24. März 2020 zur Auflösung des "Flügels" mit der Bemerkung zitiert: "Naja, als Haltungsgemeinschaft sind wir natürlich da [...] wir werden einen Weg finden, wie wir als Haltungsgemeinschaft noch weiterhin aktiv sind." Im Verfassungsschutzbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz 2020 wurde der Antragsgegner unter Bezugnahme auf ein YouTube-Video

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