ken zu bereiten“. Bei den „Toten des eigenen Volkes“ handle es sich in der öffentlichen
Wahrnehmung „um zweitklassige Verluste“ und es verwundere nicht, dass „die Systemmedien“ die Zahl der deutschen Toten bewusst dezimierten. Dabei wüssten alle, wer gegenwärtig „den ersten Platz der Opferkategorisierung“ einnehme; das „Einmaleins der
Siegergeschichtsschreibung“ besage, dass Deutsche stets Täter und Juden stets Opfer
gewesen und noch immer seien. „Die Instrumentalisierung des Holocausts als politische
Waffe“ diene dazu, „die Schuldpropaganda gegen das deutsche Volk aufrecht zu erhalten“ und „die völkerrechtswidrige Annexionspolitik Israels in Palästina zu legitimieren“.
Der „dadurch herbeigeführte Seelenmord am deutschen Volk“ stelle die Fortsetzung des
Krieges mit anderen Waffen und eines der alliierten Hauptkriegsziele nach 1945 dar.
Noch während des Krieges seien sich die Alliierten darin einig gewesen, Deutschland und
das deutsche Volk „möglichst nachhaltig zu zerstückeln“. Hinter dem „von den Siegern
geschaffenen Begriff ‚Entnazifizierung‘“ verberge sich „in Tat und Wahrheit die Umsetzung des menschenverachtenden Plans zur Vernichtung des deutschen Volkes als biologisch-kulturgeschichtliche Gemeinschaft“. Die Bundesrepublik Deutschland stelle ein
„von den Siegern auf deutschem Boden installiertes Völkerrechtsdauerdelikt“ dar, der
Krieg gegen das deutsche Volk gehe unvermindert weiter. Das Kernelement bundesdeutscher Politik bestehe darin, das deutsche Volk aufzulösen. Der Text endete mit dem Aufruf, die „Europäische Aktion“ zu unterstützen.
668
Am 14. Februar 2015 um 22.40 Uhr stellte der Nutzer „Weißermann“ hierzu folgenden
Kommentar mit der Post-ID 185932 ein:
669
»Der einzig wahre Holocaust, der während des Zweiten WK passiert ist.
670
Die Auslöschung der deutschen Bevölkerung Dresdens.«
671
Die Angeklagte V., die als Administratorin über die Freischaltung des Kommentars entschied, erkannte, dass in dem Kommentar die systematische Ermordung von Millionen
von Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus in einer für einen verständigen
und unvoreingenommenen Leser nicht anders verständlichen Weise gänzlich in Abrede
gestellt wurde. Dennoch schaltete sie den Kommentar am selben Tag um 22.44 Uhr frei,
so dass er, wie sie wusste, von jedermann über das Internet gelesen werden konnte.
672
55. Veröffentlichung des Kommentars mit der Post-ID 186138 (Fall 14 der Anklage)
673
Am 16. Februar 2015 wurde auf der Startseite von „Altermedia“ unter der Überschrift
„Merkel sichert den Juden Schutz zu“ ein Link zu einem auf der Internetseite der „Deutschen Welle“ veröffentlichten Artikel mit demselben Titel eingestellt. In diesem Artikel
wurde ausgeführt, Bundeskanzlerin Angela Merkel habe erklärt, dass die Bundesregierung, die Landesregierungen und alle Verantwortlichen alles dafür täten, um die Sicherheit jüdischer Einrichtungen und Bürger in Deutschland zu gewährleisten. Die Bundeskanzlerin habe damit auf den Appell des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu an die Juden in Europa reagiert, wegen der Terroranschläge in Paris und eines Angriffs auf die Synagoge in Kopenhagen nach Israel auszuwandern. Der Zentralrat der Juden, so wurde in dem Bericht weiter mitgeteilt, habe angesichts der Terrorgefahren an
die Behörden appelliert, weiterhin wachsam zu bleiben; unter dieser Voraussetzung sei
jüdisches Leben in Deutschland weiterhin möglich. Auch Charlotte Knobloch, die frühere
Präsidentin des Zentralrats der Juden, habe sich von Netanjahu distanziert und erklärt,
ein Exodus der europäischen Juden sei keine Lösung der Gefährdung durch den islamistischen Terror. In Frankreich hätten sowohl der Staatspräsident als auch der Regierungs-
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