terkosten für eine einzelne Familie zu hoch seien. Am Ende des Artikels folgte ein Link
zu einer Internetseite, auf der die Bankverbindung für etwaige Spenden angegeben sein
sollte.
637
Am 16. Oktober 2014 um 21.46 Uhr stellte die Angeklagte V. hierzu unter Verwendung
ihres Nutzernamens „Levke H.“ den Kommentar mit der Post-ID 173312 ein, der folgenden Wortlaut hatte:
638
»Da einige wohl den Verweis nicht öffnen können und wir bereits folgende Anfrage per ePost erhielten
639
„Das Tier hat eh nur noch ein paar Wochen zu leben was in einem Hundeleben
eine lange Zeit ist. Ihm diesen sanften Tod zu ermöglichen zeigt wahre Humanität. Also, nicht reden, sondern spenden Kameraden! Denn muß das neue Szene T-Hemd eben einen Monat warten. Ich habe selbst einen Hund und weiß nicht
wovon ich mir für den Rest dieses Monats was zu essen kaufen soll als Frührentner. Das Futter für meinen DSH ist aber gesichert. Dennoch, für diesen edlen Zweck möchte ich 10 Euro spenden. (Für einen Neger oder Musel hätte ich
höchstens die Kohle einen Schuß 9 para über. Am besten wenn 2 hintereinander
stehen). Nur leider funktioniert euer Link nicht. Ich bitte um Nachricht bezüglich
der Kontonummer.“
640
hier die Bankverbindung
Bankverbindung für Spenden: Sparkasse […], Empfänger: […] Konto Nr.: […]
BLZ: […] (IBAN […] BIC […])
641
! Bitte unbedingt mit folgendem Verwendungszweck: Spende Prozess Borches«
642
Wie die Angeklagte V. erkannte, brachte der Verfasser der von ihr zitierten E-Mail in einer für einen verständigen und unvoreingenommenen Leser unmissverständlichen Weise zum Ausdruck, dass dunkelhäutige Menschen und Personen muslimischen Glaubens
bei Weitem nicht den Wert eines Hundes hätten und finanzielle Ausgaben für diese beiden Personengruppen nur dann lohnend seien, wenn sie für ihre Tötung eingesetzt würden. Die Angeklagte V. erkannte auch, dass dunkelhäutigen Menschen und Muslimen
hierdurch jeglicher Wert abgesprochen wurde.
643
52. Veröffentlichung des Kommentars mit der Post-ID 182662 (Fall 19 der Anklage)
644
Am 17. Januar 2015 um 18.44 Uhr wurde auf der Startseite von „Altermedia“ unter der
Überschrift „Hameln: Enthemmter Araberclan verletzt 14 Polizisten“ ein von der Partei
„Der III. Weg“ stammender Artikel veröffentlicht, der darüber berichtete, dass in Hameln
vierzehn Polizisten von „einer Horde Libanesen“ zusammengeschlagen worden seien.
Hintergrund sei gewesen, dass einer ihrer Verwandten, der wegen einer gegen ihn anberaumten Verhandlung vor dem Hameler Amtsgericht habe fliehen wollen, aus einem
Fenster des Gerichtsgebäudes gesprungen sei und sich hierbei tödlich verletzt habe. Ungefähr dreißig Familienangehörige und Freunde des Libanesen seien Zeugen der missglückten Flucht geworden und hätten das Krankenhaus stürmen wollen, wo der Tod des
jungen Mannes festgestellt worden sei. Polizisten vor Ort hätten die aufgebrachte Menge am Eindringen gehindert und Verstärkung angefordert. Die Mitglieder der Großfamilie
hätten nach Angaben eines Polizeisprechers sodann Steine auf die Beamten geschleudert, die sie zuvor aus dem Pflaster gerissen hätten, und diese auch mit Pfefferspray angegriffen. In einem anschließenden Interview habe ein Onkel des Absturzopfers den An- Seite 75 von 211 -
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