graben will, wie dies für eine mit dem Nationalsozialismus wesensverwandte
Vereinigung kennzeichnend ist. Sie muss ihre Ziele hingegen nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen
(BVerwG, Urteile vom 1. September 2010 - 6 A 4.09 - Buchholz 402.45 VereinsG
Nr. 55 Rn. 13 und vom 19. Dezember 2012 - 6 A 6.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 59 Rn. 14).
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Von diesen Maßstäben geht das Berufungsurteil in der Sache zutreffend aus.
Zwar hat das Oberverwaltungsgericht in missverständlicher Weise ausgeführt,
dass die NPD ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger nach "darauf ausgeht", die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Aus dem
Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe des Berufungsurteils wird
jedoch deutlich erkennbar, dass das Oberverwaltungsgericht bei der Auslegung
und Anwendung des in § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a.F. genannten Tatbestandsmerkmals der Bestrebungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, gerade nicht auf den strengeren Maßstab abgestellt hat, der gemäß Art. 21 Abs. 2 GG für Parteiverbote gilt.
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Gestützt auf das genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar
2017 sowie den Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2015 hat das Oberverwaltungsgericht in tatsächlicher Hinsicht folgende Feststellungen getroffen: Die
NPD strebt auch in Sachsen danach, das Mehrparteiensystem abzuschaffen und
an dessen Stelle einen autoritär geführten Staat zu errichten, in dem sich der
Einzelne der Gemeinschaft unterordnen muss. Die NPD erkennt die Menschenwürde nur bei den durch ihre Abstammung definierten Mitgliedern der
"Volksgemeinschaft" an. Denjenigen Menschen, die sie nicht als Bestandteil dieser "Volksgemeinschaft" und deshalb als Bedrohung der "deutschen Volkssubstanz" ansieht, will die NPD Grundrechte verweigern und einen niedrigeren
Rechtsstatus zuweisen. Aus der rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ausrichtung ergibt sich eine Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus, auch wenn sich die NPD hierzu nicht offen bekennt.
Ihre Ziele verfolgt die NPD nicht nur mit gewöhnlicher Parteiarbeit, sondern
u.a. auch dadurch, dass sie den Staat diffamiert, in der Bevölkerung vorhandene
Ängste und Protesthaltungen verschärft und in sozialen Medien, oft auch ohne
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