Vorfall falle in die Zeit der Fremdevaluabon, welche zulasten der Schule verfälscht werden könnte. Insbesondere beim Schulleiter und der Tutorin seien das Berufs- und Privatleben durch das aufwändige Krisenmanagement massiv beeinträchbgt; die Abteilungsleiter häHen in hohem Maße Schulleitungsaufgaben übernehmen müssen. In der vorangegangenen Zeit sei es zu Äußerungen des Antragstellers wie „Homosexuelle sind widernatürlich“, er würde „sein Kind umbringen, wenn es homosexuell wäre“, der Mann stehe über der Frau oder Frauen seien dümmer und müssten zu Hause bleiben gekommen. Im Geschichtsunterricht würden semibsche Themen mit abfälliger Mimik oder Sätzen wie „Was haben die Juden in Paläsbna verloren?“, „Wer an die Evolubonstheorie glaubt, ist dumm“ oder Mitschüler seien „Schwuchteln“ kommenbert. Es sei beim Antragsteller Strategie, sich im Ton zu vergreifen und sich gleich anschließend wieder zu entschuldigen. Als respektloses Verhalten wurden das Schlafen im Unterricht, demonstrabve Arbeitsverweigerungen, das Drehen des Rückens zu den Lehrern, das Nicht-Mitbringen von Arbeitsmaterial sowie regelmäßiges Zuspätkommen angeführt. Den Unterrichtsausschluss vollziehe der Antragsteller selbst; Versuche, Kontakt zu ihm aufzunehmen, um ihm die Aussetzung der Vollziehung wegen des schwebenden Antragsverfahrens mitzuteilen, seien mangels Erreichbarkeit gescheitert. Bei der Zeugnisausgabe habe der Antragsteller geäußert, dass Lehrer „Rassissten“ seien, während in der Anhörung im vorliegenden Verfahren seinerseits das Verhältnis als gut beschrieben worden sei. Er habe auch geäußert, dass er sich nicht mehr gut verhalten müsse, da es keine Verhaltensnoten mehr gebe. Den Anstoß für den Schulausschluss häHen die im Bescheid ziberten Äußerungen gegeben. 20 Hierauf replizierte der Antragsteller mit Schrifsatz vom ...11.2016, dass bei einer Gesamtbetrachtung der Angelegenheit, sowohl der Schulleiter als auch das Regierungspräsidium überreagiert häHen. Die sowohl historisch als auch polibsch sehr interessante Frage „Was haben die Juden in Paläsbna verloren?“, wäre im Unterricht zu erörtern gewesen. Es klinge wie Hohn und SpoH, von einer erfolgten Sensibilisierung über das Thema zu sprechen, wenn derarbge Fragen offen geblieben seien. Die Lehrerschaf sei offensichtlich mit dem Verteilen von ungerechten und diskriminierenden Ordnungsmaßnahmen überfordert, sodass keine Zeit bleibe, auf derart interessante Fragen einzugehen. Eine solche Frage schreie förmlich nach Au•lärung danach, wie es zur Gründung des Staates Israel gekommen sei. Die Frage häHe mit dem Schüler intensiv – zumindest im Zwiegespräch – erörtert werden müssen. Der spätere Unterhaltungsverlauf im Gruppenchat sei dem Antragsteller nicht zurechenbar. Andere Schüler seien mit weniger intensiven Strafen belangt worden. Der Antragsteller hingegen habe im weiteren Verlauf geschwiegen, was nunmehr zu seinen Lasten berücksichbgt werde. Seitens des Antragstellers habe es weder respektlose noch menschenfeindliche Äußerungen gegeben. Homosexualität werde von ihm als unnatürlich empfunden. Er habe lediglich im Unterricht gesagt, dass er Homosexualität bei seinem eigenen Kind nicht respekberen werde. Es sei auch lediglich so gewesen, dass ein Schüler geäußert habe, dass er nicht an die Evolubonstheorie glaube. Der Lehrer habe sodann geäußert, dass diese wissenschaflich erwiesen sei („was selbstverständlich nicht der Wahrheit“ entspreche) und wer an die Evolubonstheorie nicht glaube, dumm sei. Erst darau‚in habe der Antragsteller gesagt, dass man das doch nicht sagen könne. Er könne ja

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