- 34 -
100
Eine quantitativ und qualitativ hinreichende Tatsachenbasis in Form konkreter und hinreichend verdichteter Umstände für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen (BVerfG, U.v. 26.4.2022 – 1 BvR 1619/17 – juris Rn. 189) ergeben sich zur Überzeugung des Senats bei einer wertenden Gesamtbetrachtung aus den Feststellungen
in der Beobachtungserklärung (und deren verfassungsschutzrechtlicher Bewertung)
zum Einfluss der Sammlungsbewegung innerhalb der AfD „Der Flügel“ (nachfolgend
a) und der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ (JA; nachfolgend b) auf die
inhaltliche bzw. ideologische Ausrichtung der Gesamtpartei, den Feststellungen zu
Umsturzphantasien innerhalb der Gesamtpartei (nachfolgend c) und den Feststellungen zu Aussagen aus der Gesamtpartei und dem bayerischen Landesverband, die
darauf hindeuten, die Partei missachte die Menschenwürde von Muslimen in verfassungsschutzrechtlich relevanter Weise (nachfolgend d).
101
a) Konkrete und hinreichend verdichtete Anknüpfungspunkte für verfassungsfeindliche
Bestrebungen der Gesamtpartei i.S.d. Art. 4 Abs. 2 Nr. 1 BayVSG n.F. i.V.m. § 3 Abs. 1
Nr. 1 BVerfSchG ergeben sich nach der nicht zu beanstandenden Bewertung des
BayLfV daraus, dass Personen, die der formal aufgelösten Sammlungsbewegung bzw.
Strömung „Der Flügel“ angehörten, weiterhin Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung
der Gesamtpartei nehmen.
102
Die Beobachtungserklärung des BayLfV vom 21. Juni 2022 (S. 3 ff. der Beobachtungserklärung) geht unter Angabe zahlreicher Quellen und unter konkreter Bezugnahme
auf entsprechende Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln (U.v. 8.3.2022 – 13 K
326/21 – juris Rn. 544 ff.) davon aus, dass die Personen, die dem – in Folge eines
Beschlusses des AfD-Bundesvorstandes vom 20. März 2020 formal aufgelösten – Flügel angehörten, im Wesentlichen nach wie vor der Partei angehören und erheblichen
Einfluss innerhalb der Partei ausüben. Neben dem als Führungsfigur des Flügels geltenden derzeitigen Sprecher des Landesverbandes Thüringen und Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag Björn Höcke nennt die Beobachtungserklärung dabei insbesondere die drei auf dem bayerischen Landesparteitag am 16. und 17. Oktober 2021
in Greding in den Landesvorstand gewählten Erhard Brucker, Georg Hock und Benjamin Nolte sowie Paul Traxl als Ansprechpartner für organisatorische Angelegenheiten
des Flügels in Bayern. Ebenfalls unter Angabe verschiedener Quellen zeigt die Beobachtungserklärung insbesondere anhand von Äußerungen von Björn Höcke, aber
auch von Mitgliedern des Antragstellers in nachvollziehbarer Weise auf, dass die Anhänger des Flügels nach dessen formaler Auflösung in der Partei verblieben sind und