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ao
Der
zu
einer
aem
Beleidigten
Beleidigung
> 1-
von
von
dem
zum
gehörenden
Personen
wor-
gestellt
Step)
61
($
gemäß
sowohl
ist
auch
beleidigten
fristgerecht
MM
Zeugen
EEE
weiteren
der
Kreis
wegen
Strafantrag
notwendige
StGB
194
$
Bestrafung
den.
Auf
Grund
der
Angaben
des
Angeklagten
Sachverständigengutachtens
überzeugt,
daß
SH
29.11.1959
begangenen
ist
vei
das
den
Taten
am
sowie
des
Gericht
21.
trotz
davon
bzw.
des
22.
und
vorausgegan-
genen Alkoholgenusses nicht unfähig
laubte dieser Taten einzusehen oder
war,
nach
das Unerdieser Ein-
sicht
auch
nicht
zu
handeln,
diese
Fähigkeiten
heblich vermindert waren
Nach
seinen
an
noch
dem
mit
mung
er
sich
nicht
Übereinstim-
in
er
daß
folgern,
zu
er
recht
Tatausführung
Sachverständigen
bedaß
weiter,
man
hieraus
ist
so
1 und 2 StGB).
hat,
Alkoholwirkung gestanden
Fähigkeiten ausgeschlossen
unter
derart
nicht
hat
der
Einzelheiten
kann,
erinnern
gut
Angaben
Berücksichtigt
gefühlt.
trunken
sich
eigenen
($ 51 Abs.
er-
oder
ihm jene
erheblich vermindert waren. Diese Schlußfolgerung
wird dadurch, daß er heute nicht mehr den genauen
Wortlaut der Beschriftung von 21. bzw. 22.11.1959
daß
bei
kann
angeben
ihn
am
ligen
Inschrift
klärung
die
genannten
Die
in wesentlichen
schon
erscheint
keineswegs
Zusammenhang
REG
daß
kaum
darin,
Die
sich
Nennung
deren
dessen
auch
er-
ihre
Er-
Tatzeitpunk-
die
daß
Erwähnung
der
wenn
bewußt
in
DRP
Interesse
dama-
der
nicht
finden
Umstände
unverständlich,
die
in
nennen,
zu
FDP
zurückliegen.
etwas
rücksichtigt,
und
auch
in
haben,
veranlaßt
Gründe
welche
weiß,
mehr
nicht
dazu
29.11.1959
schüttert.
te
er
und
man
be-
diesem
gelegen
war.
FDP
der
hätte