ae hängigkeit von einer das Dauermoment und einem für die politischen fehlt, Teil der Anwendung nicht von der Rechtsprechung Rechtslehre als Voraussetzung des das Einstellung $ 50 Abs. 2 StGB gefordert wird. Schönke-Schröder sten Auflage davon ($ ob man staatsgefährdende ansieht liches im oder ob oder ein tatbezogenes kann der hieraus Lediglich sol- wenn Selbst wollte, abstellen täterbezogenes ein handelt, nicht auf bestimmte, der 2 einem bei Schlußfolgerung gezogenen Da unter täterbezogenes ein Gesinnungsmoment werden. beigepflichtet um Fall konkreten im sich es des $ 50 Abs. sei. darauf Schönke-Schröder mit man die Motiv a.a.0.) allein und anwendbar StGB 206) versteht. dann vorliege 2 Abs. 57, Kommentar nur weil gegeben, JZ 2 StGB verfassungsfeind- ein dieser hält neue- $ 50 Abs. der BGH, Willen 50 $ (wie in der tragendes gerichteten Fall des als Ziel Gesinnungsmoment chen Äbsicht auf für macht (wie Arndt bestimmten, ersten StGB 1) den nur ihr IV, die Anwendbarkeit abhängig, Täters 50, ein verfassungsfeindliches Ziel gerichtete Wille unmittelbarer Ausfluß der politischen Einstellung ist, hat man es stets mit einem täterbezogenen Gesinzu nungsmoment Religionsgesellschaft bestehenden ($ Rechts verurteilt nicht daß weisen ist, schaft haben ten haben gen die 166 können StGB) da werden, sie die glaubhaft jüdische Angeklagten nachzu- nicht Religionsgesell- Beide wollen. angegeben, Reiieton die Staate öffentli- des ihnen jüdische beschiupfen im einer Beschimpfung öffentlicher Wegen chen tun. daß hätten, sie 7 Angeklagnichts ge- m ==

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