> ao Der zu einer aem Beleidigten Beleidigung > 1- von von dem zum gehörenden Personen wor- gestellt Step) 61 ($ gemäß sowohl ist auch beleidigten fristgerecht MM Zeugen EEE weiteren der Kreis wegen Strafantrag notwendige StGB 194 $ Bestrafung den. Auf Grund der Angaben des Angeklagten Sachverständigengutachtens überzeugt, daß SH 29.11.1959 begangenen ist vei das den Taten am sowie des Gericht 21. trotz davon bzw. des 22. und vorausgegan- genen Alkoholgenusses nicht unfähig laubte dieser Taten einzusehen oder war, nach das Unerdieser Ein- sicht auch nicht zu handeln, diese Fähigkeiten heblich vermindert waren Nach seinen an noch dem mit mung er sich nicht Übereinstim- in er daß folgern, zu er recht Tatausführung Sachverständigen bedaß weiter, man hieraus ist so 1 und 2 StGB). hat, Alkoholwirkung gestanden Fähigkeiten ausgeschlossen unter derart nicht hat der Einzelheiten kann, erinnern gut Angaben Berücksichtigt gefühlt. trunken sich eigenen ($ 51 Abs. er- oder ihm jene erheblich vermindert waren. Diese Schlußfolgerung wird dadurch, daß er heute nicht mehr den genauen Wortlaut der Beschriftung von 21. bzw. 22.11.1959 daß bei kann angeben ihn am ligen Inschrift klärung die genannten Die in wesentlichen schon erscheint keineswegs Zusammenhang REG daß kaum darin, Die sich Nennung deren dessen auch er- ihre Er- Tatzeitpunk- die daß Erwähnung der wenn bewußt in DRP Interesse dama- der nicht finden Umstände unverständlich, die in nennen, zu FDP zurückliegen. etwas rücksichtigt, und auch in haben, veranlaßt Gründe welche weiß, mehr nicht dazu 29.11.1959 schüttert. te er und man be- diesem gelegen war. FDP der hätte

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