2309,
Hierdurch
stützen
hat
er
ihn
Hauptverhandlung
DJ
mit
hat
nicht
Tatherrschaftswillen
schmierung
der
insoweit
unter-
Synagoge
auch
ergeben,
daß
gehandelt,
die
Be-
als
Tat
ge-
eigene
U
hat.
Dagegen,
daß
spricht
schon
selbst
noch
versucht
nes
und
wollen.
Die
wollt
schützen
sein
die
hat,
diesen
getreten
1959
auf
wieder,
durch
komnt,
als
er
-
Antisemit
in
Erschei-
auch
am
29.11.
er
hat
Kundenkreis
Vorhaben
gen
Zeugin
nicht
schaftswillens
bei
ausgesagt,
vom
Denkmal
goge
noch
war,
zur
weshalb
habe
des
daß
"sie"
der
auch an
wollten.
dahin eingeschränkt,
daß
Dann
ge-
er
der
Tathem-
hatte
Zuerst
auf
mit
Umständen
Bekundungen
aus.
dem
zu
dies
und
Feststellung
Sm
machen
Gemeinde,
diesen
Unter
SE
erklärt,
etwas
mag,
unsicheren
ßerst
x
gehörten
sein
gewesen
Gründe
X
Vaters
seines
nur
nicht
selbst
Synagogengemeinde
die
sogar
sondern
im
antisemiabzuse-
daß
jüdischen
der
sei-
daß
berücksichtigen,
Mitglieder
ER,
Verwirklichung
Hinzu
Vielmehr
zu
ist
verschiedene
Aussage
immer
eingewirkt, von weiteren
Beschriftungen in a <>} EM
Ferner
Zeugin
er
war,
diesen
tischen
reichen
daß
der
- nie
ist.
gerichtet
Tatausführung
von
zu
nung
einer,
der
abzuhalten.
Gegensatz
hierauf
Tatsache,
während
Planes
hen.
Wille
die
Rückfahrt
der Syna-
hat
sie
ihre
5 "so un-
Derartiges gesagt habe und sie "andaß beide den Plan gehabt hätten, die Synagoge zu beschmieren. Schließlich ist von ihr
angegeben worden, sie habe das "Gefühl" gehabt,
gefähr"
nehme",
etwas
daß MEERE > > ungefähr unwillig" dem zweiten
Vorhaben gegenübergestanden hätte. Diese voneinander abweichenden Bekundungen der Zeugin sind
>ignet,
den für
nach Ansicht der Kammer