Se lichen dere Synagogengebäude Auffassung $ 304 StGB, wäre die Kulturgütern Die Kammer die um ist der die bezeichneten Auffassung, dem jüdischen Gebestehende Teil stellen der äußeren da die diese der erfahren. Mauer, wie Denn, zur als Mit ihrer Beschädigung das besonders tigt worden. Überzeugung lung auch ist geschützte SEEN der war Kammer vorsätzlich Durch die auch besondere sie wurde, ist erwähnt anzusehen. gehörig Synagoge Mauer konnten. um derentwillen bereits die Sand- eine Beeinträchtigung schützt, StGB $ 304 ferner hat Beschädigung Zweckbestimmung der werden entfernt strahlgebläses worden, eines mittels nur Beschmierungen Veränderung Sachsubstanzverletzung, eine sogar Durch dar. herbeigeführt Erscheinung darüberhinaus ankommt, Eingangs des belangreiche eine " ist al- daher es und Beschädigungen rechtswidrige sie natürliche und Mauer der Beschriftungen Die eine Tatbestandsform schwerste die auf Be- einzelnen sind anzusehen Handlungseinheit lein als RE durch schriftungen wird, umfaßt die da bleiben, dahingestellt kann Verhältnis- örtlichen dem Begriff von Merkauf Rücksicht mit besonderen noch Gebäudes gewid- dieses sie se für gegeben, Ob auch der aus meindezentrum und den Wohnungen des daß stets Mauer hält nur Fall des unvereinbar. Gottesdienst dem Vielmehr vorliegenden an- Beschädigung stehende "eine fällt. im der herum Eine Zweckbestimmung oder keineswegs mal zukommen. verhindern, Kirche Sache" mete zu Begriff den unter mit Vernichtung von eine selbst daher zugleich beeinträch- Kulturgut sich bewußt äcssen und ausgeführt, auch nach hat der die Hand-

Select target paragraph3