0 Den Angeklagten werden, daß sicht ($$ 94, kann sie in tenteilung, nicht der Regie- der Verantwortlichkeit parlamentarischen par- einer Grundsätze die Opposition, lamentarischen die auf Ausübung und Bildung Gewal- und Recht das Rechtsstaats, verfassungsmäßige Ab- tätig geworden sind,d.h. Volkssouveränität der des nachgewiesen verfassungsgefährdender 88 StGB) Grundsätze die jedoch Unabhängigkeit der Gerichte sowie des Ausschlusses jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und rung fördern haben Bestrebung solche eine oder ben untergra- setzen, Geltung außer beseitigen, haben wollen. der Absicht zwar der bestimmte, genügt gerichtete Wille (vel. Vorstellung des Täters von Die BGH NIW der Erreichung des Erfolges den Beweggrund für sein ist zu des Täters daß beachten, aus darstellt, Frage $ 94 StGB nach bilden. zu zur Indiz Klärung der er die Tat Grunde welchem für muß aber stets Ferner Einstellung politische Voraussetzung hat. begangen die nicht also braucht Handeln wichtiges ein ver- Ziele fassungsfeindlichen 56,1116). dieser eines auf StGB $ 94 von Sinne im Annahme eine sein, Verurteilung daß auf Grund Umstände mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann, daß der Angeklagte durch seisolcher ne Tat den auf eines der gerichteten Willen würde allein schon Ziele falls verfassungsfeindlichen betätigt hat. Anderndie verfassungsfeindlibestraft werden, was mit den als solche Grundsätzen eines freiheitlichen tes unvereinbar che Gesinnung Überzeugung sichtigung ungen nen. der wäre. die hat der Die Kammer, auch erforderliche unter Berück- politischen Anschaujedoch nicht gewonAngeklagten, allgemeinen beiden danach Rechtsstaa- Sr Zur

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