18 Militärjargon aus der NS-Zeit bedient. So bezeichnet er sich selbst in den WhatsAppGruppen als “ (S. 5). Zudem teilt er Inhalte mit Bezug zur NS-Zeit sowie rechtsextremistischer Symbolik, wie etwa das Posieren vor einer verbotenen Reichskriegsflagge. Die Kombination mit dem Posten von „Memes“ mit rassistischem Inhalt zeigt dabei, dass es sich nicht um eine ironisch-kritische Auseinandersetzung mit der Thematik des Nationalsozialismus handelt, sondern das NS-Regime und Adolf Hitler eine große Faszination auf ihn auszuüben scheinen. So postet er regelmäßig zum Geburtstag Hitlers (S. 5). Insgesamt gehört der Antragsteller keiner rechtsextremen Gruppierung an, distanziert sich jedoch auch nicht von den geteilten Inhalten (S. 6). Sein Verständnis vom historischen Nationalsozialismus ist oberflächlich, ebenso wie von neo-nazistischen Werken und Theorien. Allerdings lässt das Teilen rassistischer Medieninhalte und Bilder mit rechtsextremer Symbolik in Kombination mit dem Fakt, dass er diese über einen mehrjährigen Zeitraum (2013-2015 sowie 2019 bis 2020) sammelte und verbreitete, ein fest verankertes nationalistisch geprägtes Weltbild erkennen (S. 6). Das durch den Antragsteller in Auftrag gegebene Gutachten des l vom 09.09.2022 (Bl. 169 d. GA) vermag an dieser nachvollziehbaren und überzeugenden Bewertung nichts zu ändern; die darin aufgeführten Einwände verfangen nicht. Insbesondere wurde in der Bewertung der Kontext der einzelnen Posts betont, sowie der Umstand, dass „Memes“ oftmals ironischen Charakter aufweisen und keine differenzierte intellektuelle Auseinandersetzung mit historisch-politischen Themen beinhalten (s. Gutachten , S. 1). Ausweislich der „Chat“-Protokolle hat es hier jedoch keinen entsprechenden Kontext gegeben, auf welchen der Antragsteller lediglich reagiert haben könnte, vielmehr hat er diverse Posts selbst initiiert. Im Chat-Verlauf und Kontext ist auch keinerlei Bekundung des Antragstellers zu erkennen, die auf seine Distanzierung zu den Dateien schließen lässt. Dass ein besonderes Interesse für Militärtechnik und Uniformen nicht per se mit einem besonderen Interesse für die Wehrmacht zwischen 1935-45 gleichzusetzen ist (vgl. Gutachten , S. 2) wird allerdings dadurch relativiert, dass der Antragsteller zusätzlich zur historischen Komponente sich auch mit historischen Personen wie Steiner oder Hitler selbst zu identifizieren scheint und diese glorifiziert. Anders als durch den Gutachter dargestellt sind gerade nicht nur punktuell auftretende allgemeine Ressentiments bei dem Antragsteller erkennbar, sondern aufgrund der Kombination der rassistischen Inhalte mit seinem Interesse an der NS-Zeit vielmehr eine verfestigte Eigenüberzeugung, welche der Antragsteller auch als aktives Mitglied der WhatsAppGruppen vertritt und nicht nur situativ auf Posts anderer Teilnehmer reagiert (vgl. Gutachten , S. 3).

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