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Ausgehend von diesem Maßstab ist bei dem Antragsteller aufgrund seiner Handlungen wie
dem Teilen von nationalistischen und rassistischen sog. „Memes“ in privaten WhatsAppGruppen in Kombination mit seinem offen zu Tage tretenden Interesse an der NS-Zeit
sowie an den Personen Adolf Hitlers und Felix Steiners eine der verfassungsmäßigen
Grundordnung entgegenstehende innere Einstellung erkennbar, welche im Rahmen des
andauernden Disziplinarverfahrens seine Entlassung rechtfertigen könnte.
Aus der politikwissenschaftlichen Bewertung vom 30.03.2021 (Bl. 105 d. GA) geht die
Einschätzung eines fest verankerten nationalistisch geprägten und rassistischen
Weltbildes des Antragstellers hervor (S. 6). Er teilt in den vorbezeichneten WhatsAppGruppen rassistische, nationalistische und menschenverachtende Bilder, Videos,
Kommentare und sonstige Medieninhalte und scheint dabei Menschen vor allem aufgrund
von äußerlichen Merkmale sowie ethnischer Zugehörigkeit zu klassifizieren und
differenziert zwischen Eigen- und Fremdgruppe (Personen mit Migrationshintergrund, S.
2). Die Personen werden stereotypisiert, durch Äußerungen wie „Affen“, „Halbaffen“,
„Makaken“ oder „Kanacken“ beleidigt und dehumanisiert und mit negativ-konnotierten
Persönlichkeitsmerkmalen wie Unsauberkeit, Unzuverlässigkeit, Aggressivität, krimineller
Energie und Faulheit assoziiert. Überdies werden diese Personengruppen als
Hauptursache für viele gesellschaftliche Probleme und die Verbreitung des COVID 19Virus angesehen (S. 2). Im Zusammenhang hiermit werden Gewalttaten durch den
Antragsteller gutgeheißen und Gewaltfantasien verbreitet. Beispielhaft kommentierte er
einen tödlichen Schusswaffeneinsatz gegen eine Person mit Migrationshintergrund mit
dem Wort „Strike“. Er „gehe am liebsten mit einer Knarre aufräumen“, einen Stadtteil mit
einem
hohen
Bevölkerungsanteil
mit
Migrationshintergrund
bezeichnet
er
als
„Kampfgebiet“ (S. 3). Zusätzlich äußert der Antragsteller seine politische Meinung
dahingehend, dass er Medieninhalte postet, die sich kritisch mit der Flüchtlingspolitik
auseinandersetzen sowie politisch andersdenkende Menschen als Feindbild darstellen.
Nach
der
politikwissenschaftlichen
Einschätzung
stellt
dies
ein
typisch
rechtspopulistisches Opfernarrativ dar (S. 3 und 4). Unabhängig von diesen – ggf. auch
subjektiv anlassbezogenen – menschenverachtenden Äußerungen glorifiziert der
Antragsteller die Wehrmacht, deren Kriegstechnik sowie Kriegsführung. Dies ergibt sich
aus einer Vielzahl von Inhalten mit Wehrmachtsbezug und der damit verbundenen
positiven Bewertung der Kampfkraft der deutschen Soldaten im 2. Weltkrieg durch den
Antragsteller. Eine historische Auseinandersetzung mit dieser Thematik findet hingegen
nicht statt. Auch wird der Spitzname
“ durch den Antragsteller für sich selbst
verwendet und positiv bewertet; es existiert zudem eine Fotomontage mit dem Gesicht des
Antragstellers (S. 4). Er hegt eine Affinität zu Schusswaffen und gewalttätigen Inhalten,
indem er Fotos von Panzern und Schusswaffenmodellen sammelt und sich dem