10 Gesinnungsbildes zurückweise. Er siehe sich in der Gesellschaft fest verankert. Dies gelte für das gesellschaftliche Leben als solches und für die demokratische Grundordnung. Zu keinem Zeitpunkt seien Gesinnungen geteilt oder vertreten worden, die sich gegen diese Ordnung richten würden oder gar auf deren Beseitigung abzielten. Es sei weder erkennbar, dass mit einer weiteren Dienstausübung der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt werde sowie andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen seien. Das, was vor mehr als zwei Jahren dem grundsätzlichen Rechtsanspruch auf amtsangemessene Beschäftigung entgegengehalten worden sei, sei nicht mehr aufrechtzuerhalten. Neue, insoweit auch dringend tragende, Aspekte seien nicht in ausreichendem Umfang dargelegt. Der Antragsteller beantragt, die sofortige Vollziehung der Verfügung vom 23.11.2020 aufzuheben und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches vom 25.11.2020 wiederherzustellen; die mit Verfügung vom 23.11.2020 erfolgte vorläufige Dienstenthebung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über seinen Widerspruch vom 25.11.2020 auszusetzen; das mit Verfügung vom 23.11.2020 ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über seinen Widerspruch auszusetzen; das Verbot zum Tragen der Dienstkleidung und Ausrüstung, den Aufenthalt in den Diensträumen oder in den dienstlichen Unterkünften der Feuerwehr Bremen und die Führung des dienstlichen Ausweises und Abzeichen der Feuerwehr Bremen aufgrund der Verfügung vom 23.11.2020 vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über seinen Widerspruch aufzuheben. Die Antragsgegnerin beantragt, den Antrag abzulehnen. Zunächst verweist sie auf den Inhalt der Verfügung vom 23.11.2020. Auch nach Einstellung des Strafverfahrens sei das nach Zugang der Information über die Einstellung des Strafverfahrens wieder aufgenommene Disziplinarverfahren fortzusetzen. Sie erkenne hier einen erheblichen disziplinaren Überhang und das daraus folgende Erfordernis. Auf das Ergebnis der bereits von Seiten des Antragstellers mit der Antragsschrift übersandten, vom Senator für Inneres veranlassten, Untersuchung „Rassismus, Rechtsextremismus und

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