19. Der Soldat postete am 10.06.2017 gegen 21:33 Uhr von
einem nicht mehr näher feststellbaren Ort aus in die
Whats-App Gruppe 'Y', der er angehörte, ein Bild, das den
OLt D mit Frau BMin'in Dr. von der Leyen zeigte und
kommentierte dies mit 'Ich habe mit dem Feind paktiert',
wodurch er seine Missachtung gegenüber Frau BMin'in
Dr. von der Leyen und OLt D ausdrücken wollte.
20. Der Soldat schrieb über Whats-App am 15.05.2018 gegen 19:49 Uhr von einem nicht mehr näher feststellbaren
Ort aus an den OLt A die Frage 'Volkssturm?', nachdem
OLt A gegenüber dem Soldaten über Whats-App zuvor
über Lt E die Aussage getätigt hatte 'naja gut, wo soll der
denn sonst arbeiten.'.
21. Der Soldat schrieb über Whats-App am 15.05.2018 gegen 19:51 Uhr jeweils an den OLt A jeweils von einem
nicht mehr näher feststellbaren Ort aus über den Lt E: 'da
müssen wir schon nen stabilen Masten finden, wenn wir
ihn wegen Feigheit vorm Feind aufknüpfen ...' und schob
am 15.05.2018 gegen 19:52 folgende Aussage nach 'ich bin
fett und hab mit den roten paktiert.'.
22. Der Soldat schrieb über Whats-App am 24.07.2018 gegen 16:29 Uhr an den OLt A von einem nicht mehr näher
feststellbaren Ort aus über Lt E: 'Vor allem ich habe den
heute beim gemeinsamen Mittagessen gesehen, sein ziegenficker Bart sieht in echt sogar noch schlimmer aus.'
Die Äußerungen 20 - 22 tätigte er, um gegenüber Lt E
seine Missachtung zu auszudrücken.
23. Zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt im
Zeitraum 01.05.2017 bis 31.05.2017 antwortete der Soldat,
als er in seiner dienstlichen Uniform an einer Hochzeit
teilnahm, im Hinblick auf die Aussage eines Kameraden
gegenüber einer dritten Person, die nicht der Bundeswehr
angehörte, dass er doch der größte Nazi sei, der hier rumlaufe, wie folgt 'Mist, jetzt ist es raus.'."
5
4. Mit der Einleitungsverfügung wurden die vorläufige Dienstenthebung des
Soldaten, ein Uniformtrageverbot und die Einbehaltung von 50 % seiner Dienstbezüge angeordnet (Nebenentscheidungen). Der Kommandeur der … hat den
Antrag des Soldaten auf Aufhebung der Nebenentscheidungen mit Bescheid
vom 24. Februar 2020 abgelehnt.
6
5. Das Truppendienstgericht hat auf Antrag des Soldaten mit Beschluss vom
22. Juli 2021 die Einbehaltensanordnung rückwirkend zum 18. Dezember 2018
Seite 6 von 16